Individualbegriff
Der Individualbegriff bezeichnet einen Begriff, in dem die Merkmale irgendeines einzelnen Gegenstandes oder irgendeiner einzelnen Erscheinung wiedergegeben werden, z.B. "Hamburg", "Mond", "Sonnenaufgang".Einem Individualbegriff entspricht ein Umfang, der einer Menge aus einem einzelnen Element, der Einermenge ist. Insofern kann unterschieden werden:
- abstrakter Individualbegriff : gibt ein Merkmal eines einzelnen Gegenstandes, einer einzelnen Erscheinung getrennt vom Gegenstand, einer einzelnen Erscheinung wieder, z.B. die Genialität von Hegel, die Schönheit der Venus.
- konkreter Individualbegriff : gibt wesentliche Unterscheidungsmerkmale eines Gegenstandes, von etwas Unteilbarem wieder, z.B. die nördliche Elbe, die Göttliche Komödie
Zur Betrachtung des Individualbegriffs im Rahmen der dialektischen Logik
Diese Betrachtung im Rahmen der materialistischen Dialektik soll den Umfang des Individualbegriffs außerhalb der formalen Logik erweitern helfen.
Die Intension eines Individualbegriffs ist allein vom Standpunkt der formalen Logik her nicht zu bestimmen. Sie wie die der Allgemeinbegriffe als Widerspiegelung der invarianten Merkmale zu bestimmen, würde bedeuten, daß die Intension des Individualbegriffs die unendliche Gesamtheit von Merkmalen des betreffenden Individuums widerspiegeln müßte.
In diesem Fall muß die dialektische Logik Kriterien dafür liefern, welches die wesentlichen Merkmale eines Individuums sind, die durch die Intension des entsprechenden Individualbegriffs widerzuspiegeln sind.
Gegensatz des Individualbegiffs ist der Allgemeinbegriff.