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imprimatur

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Imprimatur

Das Imprimatur (lat. es werde gedruckt; in Österreich mit grammatischer und phonetischer Angleichung an Wörter wie Kandidatur, Registratur auch die Imprimatúr) ist:

  1. eine Druckerlaubnis. Sie wird nach dem Korrekturlesen der Fahnen vom Autor oder Verleger eines Buches oder vom Künstler einer Grafik erteilt. Im engeren Sinne bezeichnet Imprimatur auch das Zeichen (Handzeichen, Stempel o.ä.) eines amtlich bestellten Zensors, etwa während der vormärzlichen Pressezensur.

    Bei theologischen Werken bezeichnet das Imprimatur die Druckgenehmigung durch einen katholischen Bischof. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil brauchte jede Buchveröffentlichung von Lehrern der katholischen Theologie sowie Priestern und Ordensangehörigen das Imprimatur. Heute wird es nur noch auf ausdrückliche Bitte eines Verfassers gewährt. Auch heute noch unterliegen aber die Veröffentlichungen kirchlich autorisierter Theologen der Beobachtung und gegebenenfalls Beanstandung durch die Glaubenskongregation.

  2. (abgeleitet von 1.) eine in Trier erscheinende theologische Zeitschrift mit dem Untertitel "nachrichten und kritische meinungen aus der katholischen kirche".

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