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friedrich gottlob nagelmann

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Friedrich Gottlob Nagelmann

Friedrich Gottlob Nagelmann (* 3. September 1889) ist ein fiktiver deutscher Verfassungsjurist. Es handelt sich dabei um einen der populärsten deutschen wissenschaftlichen Witze, vergleichbar mit Jakob M. Mierscheid und Edmund F. Dräcker. So führt das Roman Herzog, Ernst Benda und Kay Nehm zu Wort kommen. Die Figur hat auch Eingang in einige Enzyklopädien gefunden, so enthält Meyers Aktuelles Personenlexikon eine "Biographie" Nagelmanns.

Table of contents
1 Lebensgeschichte
2 Literatur
3 Weblinks

Lebensgeschichte

Nagelmann wurde als Sohn des Forstrats Wenzel Wilhelm Nagelmann und seiner Gattin Sophie Charlotte, geb. Kleinschmidt, in Insterburg, Ostpreußen (heutiges Tschernjachowsk), geboren. 1908 machte er sein Abitur am Kant-Gymnasium in Königsberg (heutiges Kaliningrad). Thema seines Abituraufsatzes war "Hat uns der Kategorische Imperativ heute noch etwas zu sagen?". Nagelmanns Conclusion im Aufsatz-Schluss lautete: "Er hat, denn ich bin mit ihm bislang immer gut gefahren." Danach diente er als Einjährig-Freiwilliger beim 1. Pommerschen Feldartillerieregiment Nr. 3 in Stettin. In Berlin lernte er während eines Offizierslehrgangs seine spätere Frau, Ännchen Agathe von Brockelsdorff kennen. Ab 1910 studiert er an der Universität zu Königsberg Jura, Nationalökonomie und Ornithologie. Daneben betreibt er das Studium der Grundlagen der Augenheilkunde und nimmt als Gasthörer an forstwissenschaftlichen Vorlesungen teil. Der letzte Aspekt ist nicht nur unter dem Gesichtpunkt der Familientradition zu sehen, sondern auch mit seiner Vorliebe für juristische Fragen der lignogenen Verkehrswegeplanung zu erklären, die er bereits in den ersten Anfängervorlesungen erkennen ließ. Aufgrund der nachfolgenden Kriegswirren nur noch mündlich überliefert ist sein Zitat "Via lignissima melior quam nulla".

Er setzte sein Studium der Rechte ab 1912 in Heidelberg, Greifswald und Berlin fort; erwähnenswert sind seine vertiefte Studien im Römischen Recht in Heidelberg bei Prof. von Sultzhoff. Vom Kriegsdienst wurde er wegen verschiedener Leiden, vor allem Stab- und Kurzsichtigkeit, befreit. Aus der Reserve wurde er als Oberstleutnant der Landwehr entlassen.

1915 schloss er das Studium in Königsberg mit dem ersten Staatsexamen ab; er erreichte die selten vergebene Note: "besonders befriedigend". Im selben Jahr heiratete er Frl. von Brockelsdorff. Den Referendarsdienst absolvierte er zunächst in der Kolonialverwaltung von Deutsch-Ostafrika. Hier lernte er den späteren Legationsrat und vormaligen Vizekonsul Edmund F. Dräcker kennen, der 1914 aus Bombay via Tsingtau nach Mahiwa gekommen war.

Nach verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsstationen bestand er 1921 die Assessorprüfung am preußischen Justizprüfungsamt mit der Note: "ganz gut". Von diesem Jahr an war er bis 1928 in der preußischen Forstverwaltung tätig.

Seine Dissertation fertigte er über das Thema "Das 'ius cogens' bei Adalbert von Rüppurr" bei Prof. M. E. Chandon in Königsberg (heute Kaliningrad) an. Die Promotion wurde 1925 mit der Note "elegantissime" bewertet. Für das selbe Jahr wird ein Studienaufhenthalt in Bonn angenommen, wie aus einer Gedenktafel an einem Haus in der Kessenicher Straße hervorgeht, wo er seit 1924 gewohnt haben soll.

Auch als Gerichtsassessor am Amtsgericht Halle/Saale setzte er seine Arbeiten am sechsbändigen Einführungswerk "Die Preußische Forstverwaltung", Berlin 1930, fort. Zudem veröffentlichte er zahlreiche Beiträge in "Der Forstverwalter".

Ab 1930 war er an das Reichsaußenministerium abgeordnet. Dort befasste er sich u.a. mit rechtsvergleichenden Untersuchungen zum Reichserbhofgesetz. Bekannt wurden daraus die sog. Nagelmann'sche Thesen zur Rechtsvergleichung, die zum Grundtenor manchen Repetitioriums gehören: "Manches ist anders, manches genauso". Unklar ist, ob mit die Schreibweise korrekt ist, oder auf Nagelmanns ostpreußische Herkunft zurückzuführen ist. In einem nicht datierten Autograph Nagelmanns ist die Schreibweise Mannches ist anders, Mannches genauso zu finden. Ein anderes Schriftstück, enthält Hinweise darauf, dass Nagelmann seine beiden kaschubischen Kurzdrahthaarteckel Mannche und Mannches genannt haben könnte.

Trotz seiner Weigerung, in die NSDAP einzutreten, gelang es ihm, durch Empfehlung von Prof. Dr. Delle-Erdmann und Ministerialdirigent Dr. Czibultski am Reichsjustizministerium tätig zu werden. Dort war er maßgeblich an der Hinterlegungsordnung und an der Justizbeitreibungsordnung beteiligt. In dieser Zeit brach auch sein belletristisches Talent durch. So schrieb er den Gedichtband "Insterburger Sonette" (1938) und den autobiographischer Roman "Erlebnisse eines Forstadjunkten"(Winsen a. d. Luhe 1940), der durch seine profunde, in Elternhaus, Studium und Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse und Beschreibung des forstlichen Seins noch heute besticht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er entnazifiziert und in das Bundesministerium der Justiz übernommen. Dort beteiligte er sich an den vorbereitenden Arbeiten zum BVerfGG. Ab 1952 war er an das BVerfG als erster wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet. Hier wirkte er an zahlreichen Entscheidungen mit, u.a. dem Erschöpfungsbeschluss BVerfGE 2, 123 und dem Junktimklauselbeschluss BVerfGE 4, 219. 1956 zog er sich zur Vertiefung seiner wissenschaftlichen Arbeit aus dem aktiven Dienst zurück. Gleichwohl wirkte er weiter für das Staatswohl, insbesondere als Mentor des Bundestagsabgeordneten Jakob Maria Mierscheid. In Baden-Baden wurde laut Zeitungsberichten eine Straße nach Friedrich Gottlob Nagelmann benannt.

1992 meldete er sich dann bei der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Dort ist er inzwischen als Sachverhaltsbeauftragter, insbesondere für mystische Sachverhalte (u.a. Haushalt und Finanzen, Religion) tätig. In seinem Aufsatz "Qualitätssicherung in der Justiz" (DStZ 2002, 885) beschäftigt er sich mit der Persönlichkeitsbildung und Outputsteigerung von Richtern durch intensive Naturerlebnisse (Natural Born Judicial Resource Management).

Literatur

  • Umbach, D.C./Urban, R./Fritz, R./Böttcher, H.-E./v. Bargen, J.: Das wahre Verfassungsrecht. Zwischen Lust und Leistung. Baden-Baden (Nomos Verlagsgesellschaft) 1984. Mit einem Vorwort von Prof. Dr. Wolfgang Zeidler, einem Zwischenwort von Prof. Dr. Roman Herzog und einem Nachwort von Prof. Dr. Ernst Benda.

Weblinks

  • http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/154011
  • http://www.zap-verlag.de/online-dienste/anwaltsmagazin/2000_20.html Anwalts Magazin
  • http://www.oefre.unibe.ch/law/strl/nagelmann,_friedrich_gottlob.html

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