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freiraumplanung

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Freiraumplanung

Table of contents
1 Definition:
2 Praxis:
3 Geschichte:

Definition:

Freiraumplanung umfaßt die Planung für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und, mit einem besonderen Gewicht, die Planung für eine menschenwürdige Stadt. Freiraumplanung bemüht sich auf allen für den Siedlungsbereich wichtigen Ebenen der räumlichen Planung, um ein ausgewogenes Verhältnis von Siedlungsflächen und Freiräumen. Sie dient:
  • der Gestaltung von öffentlichen oder privaten Erholungsflächen
  • dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • der Gestaltung des Orts- und Landschaftbildes
  • den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Menschen

Praxis:

Bei der Formulierung allgemeiner Leitvorstellungen kann zur Freiraumnutzung auf mehr oder weniger anerkannte Richtwerte- z.B.: zur Ermittlung den Flächenbedarfs für Kinderspielplätze oder zur Bestimmung einer Zielzahl für Kleingärten zurückgegriffen werden. Allerdings hat sich die Formulierung allgemeingültiger Standards in konkreten Planungsfällen oft als unrealistisch herausgestellt, weil sich die Standards für die verschiedenen Funktionen in der Summe nicht auf einer Fläche unterbringen ließen oder sich widersprachen oder nicht finanzierbar waren. Die Öffenlichkeitsbeteiligung in der Freiraumplanung, kann durch eine enge Bindung an die Bauleitplanung intensiviert werden.

Geschichte:

Grün- und Freiflächen hat es seit der Antike in allen europäischen Städten gegeben. Insbesondere private Gärten sind ein durchgängiges Element der Stadtkultur. Darüber hinaus gab es bis in das 18. Jahrhundert hinein mindestens zum Aufenthalt geeignete Straßen, Plätze und Promenaden. Auf Veranlassung des liberal eingestellten Adels, aber auch durch die Initiative von Bürgern (Lenné 1824) entstanden erste Volksgärten und Volksparks, die allerdings der Idee des englischen Landschaftsparks folgten und vor allem ästhetisches Vergnügen bereiten sollten. Die zwingende Notwendigkeit der Freiraumplanung wurde in Deutschland erst im Zusammenhang mit der stürmischen Entwicklung der Städte gegen Ende des 19. Jahrhunderts erkannt. Die bäuerliche Landschaft außerhalb der Städte rückte in immer größere Entfernung und konnte nicht mehr ohne Mühe und jederzeit erreicht werden. Der einseitige Nutzungsanspruch des ästhetischen Vergnügens von Grün- und Freiflächen wurde zunehmend kritisiert. Einflüsse aus den USA spielten eine Rolle. Es entstanden mit einer sozialpolitischen Zielsetzung differenziert nutzbare Grün- und Freiflächen. In die von Wagner, Stadtbaurat von Berlin, geforderte Freiflächenpolitik wurden auch Aspekte der Stadthygiene und der Stadtgliederung einbezogen. Besonders ausgeprägt ist das Anliegen der Freiraumplanung bei der von Howard entwickelten Gartenstadt-Idee zu finden (Stadtstrukturplanung). Spätestens seit der Charta von Athen ist die Freiraumplanung, als ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklungsplanung prinzipiell anerkannt. Freiraumplanung hat es schwer sich gegen andere kommunale Politikfelder durchzusetzen, denn die im Rahmen der Freiraumplanung geschaffenen oder gesicherten Grün- und Freiflächen bringen kein Geld ein. Seit der Jahrhundertwende ist Freiraumplanung zunächst vorrangig als ein soziales, der menschlichen Gesundheit und der Stadtgliederung dienendes Anliegen verstanden worden. Nach dem zweiten Weltkrieg kamen landschaftsstrukturelle Ziele hinzu (Grünzüge). Heute sind zwei weitere Vertiefungsrichtungen dazugekommen, zum einen das Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum anderen, die kommunikative Bedeutung von Grün- und Freiflächen.

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