Freie Informationsinfrastruktur
Eine freie informationelle Infrastruktur bezeichnet die technologischen Grundlagen für die Privatautonomie. Der Begriff freie Informationsinfrastruktur ist die aus dem Amerikanischen entlehnte Übersetzung des Terminus "Free Information Infrastructure", wurde aber in Europa Ende der 90er Jahre geprägt.Der techno-liberale Ausdruck bezieht sich auf die Freiheit der elektronischen Medien und die Nutzung der Informationstechnik zur Sicherung der bürgerlichen Freiheiten (Pressefreiheit, Medienfreiheit, Äußerungsfreiheit, religiöse Toleranz) und des freien Marktes. Dies wird als eine öffentliche Aufgabe (nicht mit "staatlich" zu verwechseln) gesehen, bedroht sei diese Freiheit durch Regulation und fachfremde Einmischungen des Gesetzgebers und der juristischen Organe.
Insbesondere bedroht sieht man die Entwicklung der freien Informationsinfrastruktur durch regulative Eingriffe in Form von Exklusionsrechten wie Softwarepatente und marktbeschränkende Sperrtechnologien Digital Rights Management.
Die freie Informationsinfrastruktur ist die deutsche Adaption der amerikanisch fundierten Idee einer "Electronic Frontier", wobei die Förderer der freien Informationsinfrastruktur die Rolle der öffentlichen Hand bei der Schaffung von Netzinfrastrukturen nicht verkennen.
Der Öffentlichkeit kommt dabei die Aufgabe zu, die Freiheit zu sichern. Die Verpflichtung der Nutzer von Informationstechnologie ist es sich gegen das Umschlagen der IT in totalitäre Strukturen zur Wehr zu setzen in der Tradition der Freiheitsbewegungen des 19. Jahrhunderts. Dem Modell der offenen Gesellschaft wird das Modell des offenen Netzes beigesellt.
Die techno-liberalen Anhänger organisieren sich in offenen Interessengemeinschaften über das Internet, meist über Webseiten und Mailinglisten ohne formelle Hierarchien oder Mitgliedschaft. Viele der Aktiven sind IT Professionelle.
In diesem Zusammenhang besonders hart umkämpft ist gegenwärtig die dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Nicht-Patentierbarkeit allgemeiner geistiger Verfahren, wenn diese durch Computer lediglich ausgeführt werden (Software-Patent).
Ungeachtet einer aktuellen Entscheidung des europäischen Parlaments versuchen interessierte Kräfte unter Anleitung einer (daran gut verdienenden) Patentjuristen-Lobby, die Rechtslage dahingehend zu verändern, dass bereits die Anwendung naheliegender Ideen geistiger Verfahren insgesamt - also nicht nur eine konkrete Umsetzung solcher Verfahren - auf dem Umweg über Computerprogramme beansprucht werden kann.
Besonders bedroht durch eine solche Entwicklnug wären innovative kleinere Softwarefirmen und die Entwickler von Open Source-Software, denen mangels Unternehmensgröße beziehungsweise finanzieller Interessen das wirtschaftliche Rückgrat fehlt, um sich auf das Risiko langwieriger Rechtsstreitigkeiten gegen Inhaber möglicherweise trivialer Patente einzulassen, selbst wenn der Prozess nach Jahren gewonnen würde, oder sich mit Patentaustauschabkommen (die eine Beteiligung an der umstrittenen Hantierung mit Softwarepatenten voraussetzen) freizukaufen.
Die gegenwärtige Entwicklung hat zur Bildung von Widerstand in der Bevölkerung und engagierten Fachkreisen geführt (Biopatente: Greenpeace; Softwarepatente: zum Beispiel FFII Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur, Eurolinux und zahlreiche weitere Gruppen, mittelständische Unternehmen und Fachleute). Diese werben, nachdem bereits mehrere hunderttausend Unterschriften gesammelt wurden, fortlaufend um weiteren Zulauf aus der Bevölkerung, um die Grundlagen einer freiheitlichen Informationsinfrastruktur nachhaltig zu sichern.