Fraktion (Bundestag)
Eine Fraktion ist im Deutschen Bundestag der Zusammenschluss von mindestens 5 Prozent der Mitglieder mit gleicher politischer Ausrichtung, z. B. SPD-Fraktion. Dabei ist die Mindeststärke einer Fraktion in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Eine parlamentarische Gruppierung, die diese Bedingung erreicht, hat Fraktionsstatus. Verbunden damit sind zahlreiche Vorteile: Ihnen steht ein Sitzungszimmer in den Räumen des Bundestages zu, sie stellen Mitglieder des Ältestenrates und erhalten zusätzliche Finanzmittel für die Fraktionsführung.
Eine Gruppierung, die weniger als diese fünf Prozent der Sitze erhält, kann als Gruppe anerkannt werden. Damit sind aber keine weitergehenden Rechte verbunden. Personen aus Gruppierungen, die nicht als Gruppe anerkannt sind, gelten als fraktionslos (siehe: Fraktionsloser Abgeordneter).
Mehrere Abgeordnete verschiedener Parteizugehörigkeit können sich auch zu einer Fraktion zusammen schließen, allerdings nur dann, wenn die Listen dieser Parteien in keinem Bundesland untereinander in Konkurrenz stehen. So ist das zum Beispiel bei der CDU/CSU-Fraktion. Die CDU tritt in Bayern nicht zur Wahl an, die CSU hingegen nicht außerhalb Bayerns. Die im Bundestag vertetenen Mitglieder beider Parteien haben sich daher zu einer gemeinsamen Fraktion zusammen geschlossen.
Die Fraktionen im Parlament sind nicht mit den Parteien als solche zu verwechseln. Diese wirken außerhalb des Parlamentes und versuchen nur, ihre Arbeit durch die Abgeordneten im Parlament fortzusetzen. Die Abgeordneten der Partei können in jedem Parlament eine eigene Fraktion bilden, die mit der Richtung der Partei gelegentlich auch differieren kann.
Bei den "Grünen" gab es nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag zunächst 3 gleichberechtigte Fraktionssprecher. Ab 1994 wurde die Zahl auf 2 reduziert. Im Gegensatz zu den anderen Parteien wurden die Ämter anfangs jährlich neu besetzt. Daher werden zunächst die jeweiligen Fraktionssprecher in Jahresblöcken genannt.
Nachdem die Partei bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1990 weniger als 5 % erreichte und somit an der Fünfprozent-Klausel scheiterte, die Partei in den damals neuen Bundesländern jedoch 6 % erreichte und mit 8 Abgeordneten in den Bundestag einzog, erhielten diese 8 Abgeordnete nur den Status einer Gruppe. Ab 1994 war die Partei wieder in Fraktionsstärke vertreten. Seither werden die beiden Fraktionssprecher in der Regel für die gesamte Legislaturperiode gewählt.
Nachdem die Partei bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1990 weniger als 5 % erreichten und somit an der Fünfprozent-Klausel scheiterten, die Partei in den damals neuen Bundesländer jedoch 6 % erreicht und mit 8 Abgeordneten in den Bundestag einzog, erhielten diese 8 Abgeordnete nur den Gruppenstatus.
Von 1990 bis 1998 hatte die PDS keinen Fraktionsstatus. Daher gab es in diesem Zeitraum nur einen Gruppensprecher. Seit 2002 ist die PDS nur noch mit 2 Abgeordneten vertreten (Petra Pau und Dr. Gesine Lötzsch). Diese gehören als fraktionslose Abgeordnete dem Bundestag an.
Fraktionen im Deutschen Bundestag
Die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen
CDU/CSU-Fraktion
FDP-Fraktion
SPD-Fraktion
Weblink: Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fraktionssprecher 1983 - 1991
Gruppensprecher 1991- 1994
Fraktionsvorstände 1994 - heute
PDS-Fraktion
Fraktion der Bayernpartei (BP)
(1951 mit der Fraktion der Deutschen Zentrumspartei zur Fraktion der Föderalistischen Union zusammengeschlossen. Seit 1953 ist die Bayernpartei nicht mehr im Bundestag vertreten.)Fraktion der Deutschen Partei (DP)
(seit 1961 ist die Deutsche Partei nicht mehr im Bundestag vertreten)Fraktion der Föderalistischen Union (FU)
(Zusammenschluss der Fraktion der Bayernpartei und der Zentrumspartei von 1951 - 1953, mit dem Ziel, den Fraktionsstatus zu erhalten. Beide Parteien stellten jeweils einen der beiden gleichberechtigten Fraktionsvorsitzenden.)Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE)
(Die GB/BHE-Fraktion bestand nur in der 2. Wahlperiode)KPD-Fraktion
(Die KPD-Fraktion bestand nur in der 1. Wahlperiode)Fraktion der Wirtschaftlichen Aufbauvereinigung (WAV)
(Nach diversen Parteiaustritten löste sich die WAV-Fraktion am 6. Dezember 1951 auf. Die verbliebenen Abgeordneten wechselten zur Deutschen Partei.)Zentrumsfraktion (Z)
(Zum Zwecke des Erhalts des Fraktionsstatusses fusionierte die Zentrumsfraktion am 14. Dezember 1951 mit der Fraktion der Bayernpartei zur Fraktion der Föderalistischen Union)