Kategorie

A B C D E
F G H I J
K L M N O
P Q R S T
U V W X Y
Z 0      

frais

fa fb fc fd fe ff fg fh fi fj fk fl fm
fn fo fp fq fr fs ft fu fv fw fx fy fz

Frais

Die Frais

Am Fuße des 939 Meter hohen Tillenberges, der im übrigen als einer der geografischen Mittelpunkte Europas gilt, gab es eine kulturgeschichtliche Besonderheit, die Frais oder Fraisch. Gemeint war das Gebiet um Neualbenreuth im Landkreis Tirschenreuth.

Nach dem Egerer Landsteuerbuch von 1395 gehörten dazu die "gemengten" Ortschaften Neualbenreuth, Altalbenreuth, Gosel und Querenbach, des weiteren die "ungemengten" Orte Hardeck, Schachten, Boden, Alt-Mugl, Maiersreuth, Schönlind, Ottengrün und Hatzenreuth.

Gemengt hieß, dass Teile der Bewohner rechtlich entweder Untertanen des Reichslandes Eger oder des Stifts Waldsassen waren. Später wurden daraus die austro-ungarische Monarchie und das Königreich Bayern. Ungemengt bedeutete, dass die Bewohner ausschließlich Untertanen des jeweiligen Staatsgebietes waren, auf dem sie lebten.

Am 3. Oktober 1591 (gregorianischer Kalender) kam es vor dem Landgericht Eger zum Schiedsspruch (Rezess), nach dem die "Halsgerichtsbarkeit" jährich abwechselnd von der Stadt Eger und dem Zisterzienserstift Waldsassen ausgeübt wurde. Das war die Gründung der Frais. Der Wechsel der Gerichtsbarkeit wurde jährlich auf dem Marktplatz in Neualbenreuth verlesen. Eigentlich sollte die Regelung nur vorübergehend sein, sie galt aber bis zu den Verträgen von München (20. Juli 1846) und Wien (30. Juli 1862). Erst dann wurden endgültige juristische Grenzen in diesem Gebiet gezogen.

Noch heute gibt es - als Folge des Rezesses - die Regelung, dass die tschechische Stadt Cheb (das frühere Eger) das Recht hat, gemeinsam mit der Stadt Waldsassen, Trinkwasser aus dem auf bayerischem Gebiet liegenden "Egerer Stadtwald" zu beziehen. Ein frühes, positives Beispiel europäischer Zusammenarbeit, das noch heute gültig ist.

Impressum

Datenschutzerklärung