Folgenbeseitigungsanspruch
Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein im deutschen Recht gewohnheitsrechtlich anerkannter Anspruch zur Wiederherstellung eines Zustandes nach einem öffentlich-rechtlichen Eingriff.
Table of contents |
2 Formen 3 Voraussetzungen 4 Rechtsfolgen |
Rechtsgrundlage
Die normativ-dogmatische Herleitung ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass er sich aus dem status negativus der Grundrechte ableite, andererseits wird auch von analoger Anwendung von § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch gesprochen. Wiederum andere sehen hier die Grundlage in der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG.Formen
Hinsichtlich des angegriffenen Verwaltungshandelns wird von einem Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch gesprochen, wenn die Folgen eines (rechtswidrigen) Verwaltungsaktes wieder rückgängig gemacht werden sollen, der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch wird dann auf das übrige Verwaltungshandeln (in der Regel Realakte) angewandt. Da beide dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen, ist die begriffliche Unterscheidung überflüssig.