Flugplan für die Flugsicherung
Ein Flugplan wird von den Flugsicherungsbehörden verwendet, um Flüge im Voraus zu planen.
Alle Instrumentenflüge, sowie Sichtflüge nachts, ins Ausland oder Kunstflüge müssen mit Flugplan erfolgen. Dieser wird maximal 24 und mindestens eine Stunde vor planmäßigem Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde per Telefon oder Telefax durchgegeben. Daraufhin wird er von der Flugsicherung bestätigt. Bei Flugantritt wird via Funk (oder telefonisch vom Flugleiter des Startflugplatz) der Flugplan aktiviert. Nach der Landung wird er wieder inaktiviert.
Erfolgt nun innerhalb einer bestimmten Zeit zum Beispiel keine Inaktivierung, meldet die Flugsicherung einen Alarmzustand an, der Such- und Rettungsmaßnahmen auslöst.
Der Flugplan enthält Daten über das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, der geplanten Flughöhe, der geplanten Flugroute und Ankunftszeit, sowie eventuelle Ausweichflugplätze.
Flugplan einer Fluggesellschaft
Der Flugplan einer Fluggesellschaft ist die Gesamtheit der von ihr angebotenen Flugstrecken, der das Ergebnis einer umfangreichen Analyse der Netzplanung oder des Streckenmanagements der Fluggesellschaft ist.
Dieses Angebot wird in Form eines Handbuches veröffentlicht, mit dem Passagiere sich über Ablugzeiten und Streckenführung sowie weitere Details zu dem geplanten Flug informieren können. Im Internet bieten die Fluggesellschaften ebenfalls ihren Flugplan an, hier mit Such- und Auswahlfunktionen sowie Buchungsmöglichkeit.