Flottengesetz
Flottengesetze wurden Ende des 19. Jahrhunderts im deutschen Kaiserreich unter Wilhelm II eingeführt, um den Aufbau der Flotte finanziell abzusichern.
Zuvor war die Freigabe der finanziellen Mittel zum langfristigen Ausbau der Marine von den jeweiligen Verhältnissen des Reichsparlamentes abhängig.
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