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famulatur

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Famulatur

Die Famulatur ist eine vorgeschriebene viermonatige praktische Tätigkeit an Krankenhäusern oder Arztpraxen, die Medizinstudenten während ihres Studiums absolvieren müssen.

Die Famulatur ist in der unterrichtsfreien Zeit zwischen der bestandenen Ärztlichen Vorprüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Davon müssen zwei Monate in einem Krankenhaus und ein Monat in einer Arztpraxis absolviert werden. Die Ableistung des weiteren Monats kann wahlweise in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis geschehen.

Die "Praxisfamulatur" kann anstatt in einer Arztpraxis auch in folgenden Einrichtungen unter ärztlicher Leitung abgeleistet werden:

  • in einer Dienststelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Arbeitsverwaltung, der Versorgungsverwaltung oder der Gewerbeaufsicht,
  • einer Einrichtung für die Rehabilitation Behinderter oder die ärztliche Begutachtung einschließlich des vertrauensärztlichen Dienstes,
  • einer Justizvollzugsanstalt,
  • einer werks- oder betriebsärztlichen Einrichtung,
  • einer truppenärztlichen Einrichtung der Bundeswehr.

Famulaturen in der Ambulanz einer Klinik, einer Poliklinik oder einer Notaufnahme zählen für gewöhnlich auch als Praxisfamulatur.

Je nach Universität und Bundesland besteht teilweise auch die Möglichkeit, eine Famulatur in bestimmten Universitätsinstituten (z.B. Rechtsmedizin, Pathologie oder Mikrobiologie) als Äquivalent einer Praxisfamulatur anrechnen zu lassen. In manchen Bundesländern werden derartige Famulaturen nur für den "Wahlmonat" angerechnet.

Famulaturen können auch unterteilt werden, wobei der kleinste Famulaturteil je nach Bundesland eine gewisse Mindestdauer aufweisen muß. Diese beträgt z.B. in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg 14 Tage, in Hessen hingegen 30 Tage.

Genauere Auskünfte erteilen die zuständigen Landesprüfungsämter.

Siehe auch:

  • Famulant

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