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fahrtrichtungsanzeiger

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Fahrtrichtungsanzeiger

Der Fahrtrichtungsanzeiger dient dazu, anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass man die Fahrtrichtung ändern möchte. In der Regel ist dieser als Blinker implementiert. Er wird umgangssprachlich auch als Blinklicht bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung.

Im Kreisverkehr wird im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung nur beim Ausfahren geblinkt. Auch beim Spurwechsel und beim Anfahren muss man den Blinker einschalten.

Bei mehrspurigen Fahrzeugen ist auf jeder Seite je ein Blinker vorne und hinten. Es können noch zusätzliche auf der jeweiligen Außenseite mittig angebracht sein. Bei vielen, vor allem größeren Fahrzeugen, sind sie wegen der Ausfallsicherheit oder besseren Sichtbarkeit doppelt ausgeführt. Bei einigen Limousinen sind zusätzlich Blinker in den Außenspiegelnn integriert.

In Europa ist er ein oranges Licht. Beim Einschalten blinkt er auf der jeweiligen Seite mit einer Frequenz von ungefähr 50 mal pro Minute. Auch am Armaturenbrett im Inneren des Fahrzeuges muss eine Kontrollleuchte aufleuchten. Beim Ziehen von Anhängern muss eine zusätzliche Kontrollleuchte auch für die Blinker des Anhängers aufleuchten.

Gesteuert wird dieses Blinken von eigenen Blinkrelais oder direkt von einem der Bordcomputer. Wird es von einem Blinkrelais geschaltet, so kann man leicht erkennen, wenn eine Glühlampe ausgefallen ist. In diesem Fall blinken die anderen Blinklichter schneller.

Zusätzlich zur normalen Anzeige der Fahrtrichtungsänderung wird der Blinker auch als Warneinrichtung verwendet und wird als Warnblinker bezeichnet. In diesem Fall blinken alle Blinker gleichzeitig. Sie dienen bei Stillstand des Fahrzeuges zur Absicherung bei Verkehrsunfällen. Beim Fahren werden die Warnblinker in Deutschland beim abrupten Abbremsen von Kolonnen verwendet. In Österreich ist dies zwar verboten, wird aber auch immer häufiger zu diesem Zweck verwendet. Auch beim Abschleppen eines Fahrzeuges sieht man es öfters obwohl es eigentlich verboten ist.

Bei Fahrzeugen, die eine Fernsteuerung für die Türschlösser haben, wird auch der Blinker als Kontrolle, ob das Fahrzeug richtig versperrt ist, verwendet.

Bei Schulbussen gibt es in Österreich eine Regelung zur Verwendung der Blinkanlage zum Schutz der ein- und aussteigenden Kinder. In diesem Fall blinken die rechten und linken Blinker abwechselnd. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen am stehenden Schulbus nicht vorbeifahren sondern müssen anhalten. In Deutschland gilt eine ähnliche Regelung, dort wird der Warnblinker eingeschaltet. Ein fahrender Bus mit Warnblinker darf nicht, ein stehender Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden. Bei manchen Fahrzeugen wird der Warnblinker bei abnormal starkem Abbremsen automatisch eingeschaltet.

Historisches

Ursprünglich waren es keine elektrischen Lichter, sondern so genannte Winker, die zuerst seitlich manuell, später mit einem Elektromagnet ausgefahren wurden. Später wurden sie dann zusätzlich beleuchtet. Der Blinker im heutigen Sinn wurde erst in den 1950er Jahren eingeführt.

Technische Umsetzung

Ein Blinker wird typischerweise durch einen astabilen Multivibrator realisiert, dem ein Leistungs-Relais nachgeschaltet ist. In einigen Varianten wird der Lade- oder Entladestrom durch die elektrische Last, die Glühlampen geleitet. Fällt eine der Birnen aus, so wird der Strom beeinflusst und somit auch die davon abgeleiteteten Ladezeiten - das Blinken wird in seinem Tastverhältnis deutlich erkennbar unsymmetrisch.

Siehe auch: Spiegelei-Effekt, Themenliste Fahrzeugtechnik

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