Kategorie

A B C D E
F G H I J
K L M N O
P Q R S T
U V W X Y
Z 0      

fachhochschulen fa r a ffentliche verwaltung

fa fb fc fd fe ff fg fh fi fj fk fl fm
fn fo fp fq fr fs ft fu fv fw fx fy fz

Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung

Die Verwaltungsfachhochschulen (FHöV) sind interne Fachhochschulen des Bundes und der Bundesländer. Sie dienen der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, indem sie die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten vermitteln. Die Ausbildung findet zum einen Teil in fachtheoretischen Studien an den Fachhochschulen und zum anderen Teil in fachpraktischen Abschnitten während Praktika bei verschiedenen Behörden statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Sie führen Dienstbezeichnungen, die das Eingangsamt ihrer Laufbahn kennzeichnen mit dem Zusatz ?Anwärter?, z.B. ?Steuerinspektoranwärter? oder ?Regierungsinspektoranwärter?, Die Auswahl an Ausbildungsrichtungen umfasst nahezu das gesamte Gebiet der öffentlichen Verwaltung, so gibt es u.a. Fachbereiche in den Richtungen Steuern, Polizei, allgemeine innere Verwaltung, Forstwirtschaft, Rechtspflege usw. Da es sich um verwaltungsinterne Einrichtungen handelt, kann dort nur studieren, wer von einer dienstherrenfähigen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts an die Fachhochschule abgeordnet wird. Ausnahme ist zur Zeit die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, die Ihre Studiengänge externalisiert hat, sowie die Hochschule Harz. Möglicherweise zeichnet sich hier ein Trend zur Ausgliederung der Ausbildung beziehungsweise Studiums aus dem öffentlichen Dienstrecht aus, wie es beim Lehrerberuf oder auch den juristischen Berufen der Fall ist.

Das Studium ist meist in die drei Abschnitte Grund-, Haupt und Abschlussstudium gegliedert, die durch Praktikaabschnitte von einander getrennt sind. Es dauert, je nach Bundesland 3 bzw. 4 Jahre und endet mit der Verleihung eines Diplomgrades (FH), z.B. in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung ?Diplom-Verwaltungswirt (FH)?.

Impressum

Datenschutzerklärung