Dschafariten
Als Dschafariten bezeichnet man die Anhänger der Dschafaritischen Rechtsschule der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abu Abd-Allah Dschafar ibn Muhammad al-Sadiq (gest.: 765) gegründet wurde. Sie ist die Rechtsschule, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen. Sie wurde zwar 1959 von der Al-Azhar-Universität für genauso rechtgläubig wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen erklärt, weite Teile der Sunniten folgen dieser Enscheidung aber nicht. Besonders die Wahhabiten, die der Hanbalitischen Rechtsschule folgen, lehnen die Dschafariten als nicht orthodox ab.Siehe auch: Madhhab (Islamische Rechtsschule)