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drogenkonsumraum

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Drogenkonsumraum

Drogenkonsumräume, umgangssprachlich Fixerstuben, Druckräume oder Gassenstübli genannt, sind Einrichtungen, die die Ausstattung für einen risikoarmen Konsum von Heroin, Kokain und Amphetaminen bereitstellen. In Hannover wurde zwischenzeitlich der Konsum von Crack erlaubt. Meist bedeutet dies die Bereitstellung von sauberen Spritzen, Tupfern, Ascorbin, Wasser. Der Besitz von mitgebrachten Drogen zum Eigenverbrauch wird passiv geduldet.

Meist ist von außen nicht erkenntlich, dass es sich um einen Drogenkonsumraum handelt. Das ist sinnvoll, da weder Anwohner noch Betreiber oder Außenstehende sich unwohl fühlen.

Table of contents
1 Legaldefinition
2 Drogenpolitische Zielsetzung
3 Drogenkonsumräume weltweit
4 Drogenkonsumräume in Deutschland
5 Politische Debatten
6 Auswirkungen
7 Literatur
8 Externe Links

Legaldefinition

In Deutschland wird der Begriff des Drogenkonsumraumes durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und seinen §10a Abs.1 definiert:

''(Eine Einrichtung), in deren Räumlichkeiten Betäubungsmittelabhängigen eine Gelegenheit zum Verbrauch von mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt wird.

Der eigentliche Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht verboten, da er als straffreie Selbstschädigung gilt.

Drogenpolitische Zielsetzung

Die Ziele der Einrichtungen sind die Akuthilfe bei einer lebensgefährlichen Überdosis, Vermeidung von Infektionskrankheiten durch unhygienische Bedingungen beim Konsum der Drogen und die Möglichkeit, durch "akzeptanzorientierte Drogenhilfe" Schwerstabhängige an weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln.

Drogenkonsumräume weltweit

Weitere Drogenkonsumraumprojekte existieren in Australien und der Schweiz.

Drogenkonsumräume in Deutschland

Derzeit existieren Erlaubnisverordnungen für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in folgenden Bundesländern:

Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland.

Politische Debatten

Das International Narcotics Control Board (INCB) des UN Office on Drugs and Crime (UNODC) hat über Jahre die Einrichtung von Drogenkonsumräumen als Verstoß gegen UN-Konventionen über psychotrope Substanzen gewertet. Im Mai 2003 besuchte erstmals eine hochrangige INCB-Kommission den Drogenkonsumraum in Münster. Auch in der bundesdeutschen Drogenpolitik bleiben diese Einrichtungen genauso wie die Medikamentenstudie zur opioidgestützten Behandlung (Originalstoffsubstitution, Heroinvergabe) umstritten. Kritiker verweisen auf die Unvereinbarkeit einer repressiven Drogenpolitik mit der Förderung des Drogenkonsums, während Befürworter die sinkenden Drogentotenzahlen und die menschenunwürdigen Zustände des illegalisierten Konsums als Grund anführen.

Rechtspolitisch ergeben sich aus der Struktur der passiven Duldung des Besitzes von Betäubungsmitteln einige offene Fragen. Das Offizialprinzip verpflichtet Polizisten, jeder Straftat nachzugehen. Dies gilt auch für den Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch, auch wenn in der Regel eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten ist. Da jedoch ein repressives Verhalten der Polizei mit dem niedrigschwelligen Ansatz eines Drogenkonsumraumes am gleichen Ort unvereinbar ist, verpflichten die Landeserlaubnisverordnungen die Polizisten zum aktiven Ignorieren, sofern es nur den Kreis des Besitzes zum Eigenverbrauch angeht.

Auswirkungen

Bislang ersichtliche Auswirkungen von Drogenkonsumräumen:

Literatur

  • Evaluation der Arbeit der Drogenkonsumräume in der Bundesrepublik Deutschland, Untertitel: Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, Verfasser: Sebastian Poschadel et al., ISBN 3-8329-0073-X

Externe Links

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