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doppik

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Doppik

Doppik ist ein Kunstwort bzw. eine Abkürzung aus dem Bereich Betriebswirtschaft, insbesondere der Buchführung bzw. Buchhaltung.

Bedeutung: kaufmännische DOPPelte Buchführung in Konten [Soll und Haben] bzw. in Kommunen oder in Körperschaften. (Doppelte Buchführung findet eigentlich immer in Konten statt).

Verwendung findet der Begriff Doppik vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umstellung von der Kameralistik (einfache Buchführung mit Ein- und Ausgabenrechnung) hin zu den Gepflogenheiten der Privatwirtschaft - einschließlich einer Ergebniskontrolle. Im kaufmännischen Bereich ist die doppelte Buchführung üblich, teilweise zum Beispiel bei Kapitalgesellschaften sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Doppelte Buchführung wurde von dem italienischen Mathematiker Luca Pacioli (1445-1517) unter dem Begriff "Venezianische Methode" zuerst im Jahre 1494 in seinem Buch Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalita publiziert. 1994 fanden anlässlich des 500. Jahrestages umfangreiche Jubiläumsveranstaltungen statt.

Bis zum Jahr 2010 wollen alle Kommunen in Deutschland auf diese bewährte Methode umstellen, meist verbunden mit dem sog. neuen Steuerungsmodell.

Nicht selten ist die Einführung der doppelten Buchführung im öffentlichen Bereich auch mit der Umstellung auf SAP-Programme verbunden und führt nicht selten wegen unzureichender Vorbereitung zu einigen Problemen wie Falschbuchungen, Fehlüberweisungen und Geldverlust, u.a. für das Jahr 2003 vom Landesrechnungshof für das Land Bremen dokumentiert, siehe Bericht vom 8.3.2004. Nach der erfolgreichen Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik aber versprechen sich die öffentliche Verwaltungen Kostenvorteile und ein insgesamt wirtschaftlicheres Arbeiten.

Siehe auch: Neues kommunales Finanzmanagement

Weblinks

http://www.doppik-bayern.de

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