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domainnamensrecht

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Domainnamensrecht

Das Marken- und Domainnamensrecht ist ein neuer Schwerpunkt für Rechtsanwälte und für die Rechtsprechung.

Table of contents
1 Einleitung
2 Recht in Deutschland
3 Berühmte Urteile
4 Weblinks

Einleitung

Mit der Einführung von Domainnamen statt Nummern (IP-Adressen) wurde das Internet bzw. das Worldwide Web (kurz WWW) einfacher nutzbar. Diese Domainnamen setzen sich aus der Second-Level-Domain, einem Punkt (engl. dot) und der Top-Level-Domain zusammen.

Die Top-Level-Domain (TLD) ist eine Kennung für einen der ca. 200 Staaten der Erde (z.B. .ch, .de, .es, .it, .fr, .tv) oder für eine so genannte internationale Domain (z.B. .com, .org, .net, .info).

Für die Verwaltung einer Top-Level-Domain ist jeweils eine einzige Firma tätig, der von der IANA bzw. ICANN autorisiert wurde. In Deutschland ist es die Genossenschaft DENIC. Bei dieser Firma können nun die Second-Level-Domains eingetragen werden. Dieser Vorgang heisst Domainregistrierung. In der Regel erfolgt die Anmeldung dieser Adressen durch die Internetdienstanbieter (engl. Internet Service Provider, ISP), an die sich ein Kunde wendet.

Ein "www" oder ein anderer mit einem Punkt getrennter Namensteil vor dem Namen ist lediglich eine Subdomain, sie gehört zur Second-Level-Domain dazu.

Beispiel: http://de.wikipedia.org/w/wiki.phtml?title=Domainnamensrecht

Recht in Deutschland

Ein Problem entsteht in der Regel dann, wenn die gewünschte Second-Level-Domain bereits vergeben ist. Bei über 6 Millionen Adressen mit der Endung .de ist dies häufig der Fall. Ein Grund könnte Domaingrabbing sein. Hier muss die Situation auf der Grundlage des Domainnamensrechts geprüft werden.

In den ersten Urteilen bezogen sich die Gerichte auf die Vergaberichtlinien von DENIC. Hier gab es den Begriff der "besseren Rechte".

Aus den "besseren Rechten" wurde folgender Schluss gezogen, wenn es um eine Adresse ging:

Eine Privatperson mit diesem Namen hatte Vorrang gegenüber jemanden, der nicht so heisst. Eine Firma dieses Namen oder eine Firma mit einer eingetragenen Marke besitzt den Vorrang gegenüber einer Person dieses Namens. Eine Stadt oder Gemeinde hat den höchsten Vorrang.

Urteil für Urteil hat die Rechtsprechung aber auch anerkannt, dass dem Domainnamen ein namensähnlicher Gebrauch zukommt.

Bei den heutigen Rechtsstreitigkeiten geht es mittlerweile vor allem darum, gegen den Mißbrauch eines Domainnames vorzugehen, weil er dem Namensrecht nach § 12 BGB, Firmennamensrecht HGB oder Markenrecht zuwiderläuft. Die Argumentation beruht also zunehmend auf den Gesetzen.

Die Möglichkeiten der Durchsetzung erstrecken sich über eine höfliche Aufforderung, Abmahnung bis hin zur Klage. Es gibt Rechtsanwälte, die sich daher auf Marken- und Domainnamensrecht vollkommen spezialisiert haben.

Wichtig ist dabei auch der Aspekt, dass es gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen kann, Namen nur zum Zweck einer Blockierung oder eines Verkaufs an den Betroffenen zu erwerben. Die Regel "first come first served" von DENIC ist also nicht das letzte Wort.

Innerhalb dieser Auseinandersetzungen gibt es auch das Reverse Domain Hijacking (man lässt eine Marke eintragen, um jemandem eine Adresse auszuspannen) bzw. das Markengrabbing.

Wenn es um Adressen für die TLD .de geht, hat DENIC die Richtlinie erlassen, dass ein Bevollmächtigter in Deutschland benannt sein muss. So lassen sich zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten um die Umlautdomains für .de in Deutschland austragen.

Ein sinnvoller Schritt ist es, bei DENIC einen Dispute einrichten zu lassen. Der augenblickliche Inhaber kann die Domain dann nicht auf einen neuen Inhaber umtragen lassen. Im Falle einer Löschung fällt die Domain an denjenigen, der als erster einen Dispute einrichten liess und sie dann tatsächlich übernehmen will. Die DENIC entscheidet in der Regel niemals selbst die Streitigkeiten. Lediglich der Beleg für ein berechtigtes Interesse an einem Dispute wird gefordert (zum Beispiel Kopie des Personalausweises).

Bei internationalen Domains kommen häufig die Schiedsstellen (z.B. WIPO) zum Zuge. Letzere können aber eine Abtretung nicht wirklich erzwingen.

Berühmte Urteile

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Wikipedia-Hinweis zu Rechtsthemen.

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