Digital Millennium Copyright Act
Der
Digital Millennium Copyright Act oder kurz
DMCA ist ein umstrittenes Gesetz der Vereinigten Staaten von Amerika, welches die Rechte von Copyright Inhabern (wie z.B. der RIAA) erweitert.
Der DMCA versucht die neuen Verhältnisse zu regeln, die sich aus der Möglichkeit, durch digitale Reproduktion perfekte Kopien zu erstellen, ergeben. Er wurde am 28. Oktober 1998 vom US-Senat verabschiedet und bietet eine Basis für zum Teil hitzige Diskussionen, denn es wird u.a. die Möglichkeit geschaffen, private Daten ohne Gerichtsurteil oder Klage einzufordern.
Der DMCA ist eine Reaktion auf den Anbruch des Digitalen Zeitalters und auf die gestiegene Popularität von Internet-Tauschbörsen, bei denen täglich millionenfache Copyright-Verletzungen stattfinden.
Anwendungen und Gerichtsverfahren
Der DMCA scheint auch eine bedeutende Rolle in Auseinandersetzungen zu spielen. So hat Google aufgrund von Behauptungen von Scientology, eine Seite eines Scientology-Kritikers verletze ihre Rechte gemäß DMCA, prompt diese Seite kommentarlos und ungeprüft aus ihrem Index entfernt. Kritiker sprachen von Zensur.
Viele Firmen benutzen das DMCA als erweitertes Patent ohne Möglichkeit auf Lizenzen und ohne zeitliche Beschränkung.
Beispiele:
- Lexmark hat Dezember 2002 gegen Chip in die Kartusche einbauen der sich genauso wie bei Originalkartuschen verhielt. Lexmark hat gewonnen.
- Epson stellt seit längerem ebenfalls Kartuschen mit Chips her. Drittanbieter liefern deshalb keine Kartuschen für neuere Epson Drucker aus.
- XBox-Mod-Chips werden verfolgt und verboten auf Basis des DMCA. Diese Modifikationen werden meist benutzt, um Linux zu installieren und die Möglichkeiten der XBox zu erweitern. Das fällt eigentlich auch unter die Ausnahme des Reverse Engineerings.
- Die DVD Copy Control Association hat mit Berufung auf den DMCA am 17. Januar 2000 eine einstweilige Verfügung gegen Webseiten erwirkt, die DeCSS Programme anbieteten oder Weblinks darauf setzten. DeCSS wurde entwickelt, um CSS-geschütze DVDs auf Linux und anderen Betriebssystemen abzuspielen. Im DCMA ist sowas als eine Ausnahme erwähnt, nämlich zum Zweck des Reverse Engineerings. Das Gerichtsverfahren gegen den Entwickler von DeCSS, Jon Lech Johansen, endete mit einem Freispruch.
- Im Januar 2003 hat Chamberlain Group gegen Skylink geklagt, weil sie einen kompatiblen Garagentüröffner in Form einer Fernbedienung herstellten und hat am 29. August 2003 verloren. Obwohl der Kopierschutz von Chamberlain gebrochen wurde, hat der Garagentürbesitzer ein Recht in seine Garage zu gelangen, selbst wenn er die Fernbedienung verloren hat.
- Für Aufsehen sorge auch der Prozess gegen Dmitry Skylarov. Adobe hatte ihn wegen Verstosses gegen den DMCA angezeigt, da er für eine russische Firma den Kopierschutz eines E-Book-Formats geknackt hatte. Bei seiner Einreise in die USA wurde er verhaftet. Im Dezember 2003 endete sein Prozess ebenfalls mit Freispruch.
Weblinks
- Gesetzestext (engl.)
- Wortlaut des DMCA (engl.)
- Copyright Law of the United States of America (Library of Congress) (engl.)
- Section 1201(a)(1) title 17, United States Code Rulemaking on Anticircumvention (Library of Congress) (engl.)
- Chapter 12 Copyright Protection and Management Systems (Library of Congress) (engl.)
- title 17 of the U.S. code (engl.)
- title 17 section 1201 (engl.)
- Kommentar von Edward Felten zum Garagentür-Prozess (engl.)