Dienstgipfelhöhe
Die Dienstgipfelhöhe bezeichnet in der Luftfahrt die Höhe, die ein Luftfahrzeug maximal erreichen kann. Sie ist dann erreicht, wenn die Steigegeschwindigkeit 0,5 m/s nicht mehr überschreiten kann.Sie beträgt i.d.R. bei Passagierflugzeugen 12.000 m, bei Sportflugzeugen 4000 m.