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deutsche bundespost

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Deutsche Bundespost

Bis 1989 war die Deutsche Bundespost (DBP) ein staatliches Einheitsunternehmen, resp. eine Behörde. Sie wurde bis 1949 als Reichspost bezeichnet. Die DBP war nach dem in der deutschen Verwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut: die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen (bzw. Landespostdirektion in West-Berlin) einschließlich der gleichgestellten Mittelbehörden, die untere Stufe waren Postämter und Fernmeldeämter.

Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG). Zentrales finanzpolitisches Ziel ist seit 1924 die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, dass die Bundespost "nach den Grundsätzen der Politik der BRD, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird" und dabei "den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen" ist.

Doch Ende der 1970er Jahre kam die Liberalisierungsdiskussion in Gang und mündete 1986 in der Einheitlichen Europäischen Akte, welche die Voraussetzung zur Vollendung des Binnenmarktes war. Im europäischen Binnenmarkt sollten die vier Freiheiten vollständig verwirklicht werden: Freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Das bedeutet unter anderem, dass Firmen aus Mitgliedstaaten grenzüberschreitend ihre Waren und Dienstleistungen ohne Beschränkungen anbieten können. Es kam zu einem Umdenken in Bezug auf die staatlichen Monopolstellungen in einigen Wirtschaftsbereichen. Schrittweise sollten diese für den freien Wettbewerb freigegeben werden. Die EG-Kommission leitete in Anwendung der Wettbewerbsregeln mehrere Verfahren gegen Mitgliedstaaten ein. Im Ergebnis musste auch die DBP eine Beschneidung ihrer Monopolansprüche und die Abgabe von Tätigkeitsbereichen hinnehmen.

Postreform I

Die Bundesregierung erkannte die Brisanz und Notwendigkeit einer Reform des Post- und Telekommunikationssektors.

Der rasante technische Fortschritt und die zunehmende Marktdynamik vor allem durch die vollständige Öffnung des amerikanischen Fernmeldewesens setzte die Bundespost unter Druck. Sie war immer weniger in der Lage, die Vielfalt der technischen Möglichkeiten in marktgängige Angebote umzusetzen. Da auf dem deutschen Post- und Telekommunikationsmarkt kein Wettbewerb herrschte, gab es auch keinen Anlass zu hohem Forschungsdruck, zu besserem Kundenservice oder zu Kostensenkungen. Nach dem Abschlussbericht einer Regierungskommission Fernmeldewesen und dem steigenden externen Liberalisierungsdruck durch andere Mitgliedstaaten wie Frankreich und Großbritannien wurde in der damaligen Regierungskommission (CDU/CSU und FDP) im Mai 1988 ein mehrheitsfähiges Reformkonzept beschlossen. Dieses führte zum Entwurf des Poststrukturgesetzes, welches im April 1989 durch Bundestag und im Mai durch Bundesrat verabschiedet wurde. Ziel war es, die Angebotsvielfalt in den Marktbereichen zu erweitern und zu fördern, in denen sich die Kundenbedürfnisse schnell fortentwickeln. Die DBP wurde nach diesem Gesetz neu strukturiert und in drei öffentliche Unternehmen aufgeteilt. So sollten Ineffizienzen und Größennachteile vermieden werden. Die Unternehmen Postdienst, Postbank und Telekom werden von einem Vorstand und einem Aufsichtrat geleitet. Die politischen Kontrollmöglichkeiten wurden gesichert und die Einheit der Deutschen Bundespost nicht angetastet. So konnten die drei Unternehmen keine eigene Rechtspersönlichkeit bilden, eine Umwandlung in eine Gesellschaft privaten Rechts wurde ausgeschlossen. Auch der Konflikt zwischen politischen und unternehmerischen Zielen wurde gemildert, aber nicht abgeschafft aus den oben genannten Gründen.

Nach Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes am 1. Juli 1989 ergriff eine außerordentliche Dynamik den liberalisierten Markt. Die Entwicklungen waren von einem raschen Wachstum der Angebote, einer tieferen Produktdifferenzierung und starken Preisverfällen geprägt. Durch die immer noch vorherrschenden verfassungsrechtlichen Restriktionen war die internationale Handlungsfähigkeit der drei Unternehmen der DBP eingeschränkt. Vom Staat kontrollierte Unternehmen gelten nicht als potentielle Partner für strategische Allianzen. Es drohten Standortnachteile für die deutsche Wirtschaft, wenn sich die DBP nicht dem internationalem Wettbewerb stellt. Die Postreform I erlaubte zwar nun ausländischen Firmen den Einstieg in den deutschen Markt, aber als unmittelbare Bundesverwaltung konnten die drei Unternehmen der DBP nicht auf den liberalisierten ausländischen Post- und Telekommunikationsmärkten tätig werden.

Postreform II

Nach dem Fall der Mauer 1989 kamen Überlegungen in der Bundesregierung zu dem Schluss, die drei staatlich geführten Unternehmen der DBP teilweise zu privatisieren. In den damals neuen Bundesländern mussten zum Aufbau der Post- und Telefondienste enorme Investitionen getätigt werden. Allein die DBP Telekom setzte bis 1997 60 Mrd. DM im Nordosten Deutschlands ein. Doch die höchst angespannte Haushaltslage der Bundesregierung ließ keine Beisteuerung von Eigenmitteln zu, so dass die Eigenkapitalquote weit unter das gesetzlich vorgeschriebene Maß von 33 % sank. Aus Rücksichtnahme auf Wählerinteressen verzichtete man auf eine Erhöhung der Post- und Telefongebühren.

Schnellstmöglich musste eine Lösung der Kapitalbeschaffungsprobleme gefunden werden. Das Ergebnis einer erneut eingesetzten Verhandlungskommission nach einem zweijährigen Prozess war 1994 die Postreform II. Alle drei Unternehmen der DBP sollten in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. So konnte die Stärkung des Eigenkapitals, die Beteiligung an internationalen Konsortien und der Ausbau ihrer Positionen in der Welt ermöglicht werden. Sie unterliegen ab 1996 der uneingeschränkten Steuerpflicht, welche nur durch erhebliche fiskalische Verzichte des Bundes möglich wurde. Überlegungen waren ausschlaggebend dafür, dass durch Steuerzahlung der drei Unternehmen, Dividenden oder Aktienverkäufe der Bund in Zukunft einen Ausgleich für den Wegfall der Ablieferungen erhält. Damit entstanden die Deutsche Post, die Deutsche Telekom und die Postbank. Für den Verlust an politischer Steuerungskompetenz hält der Bund die Mehrheitsbeteiligung an den Postunternehmen. Des weiteren wurde eine verbindende Holding (BAPT / DBP) eingerichtet, welche die sozialen Interessen der Beschäftigten wahrnimmt.

siehe auch: Reichspost, Postbank, Deutsche Telekom AG, Deutsche Post (DDR)

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