Demilitarisierung
Unter Demilitarisierung bzw. Entmilitarisierung versteht man den Abbau der Armee und die Beseitigung des Waffenarsenals in einem Gebiet mit dem Ziel, dass von dort keine Gefahr eines militärischen Angriffs mehr ausgehen kann.So bestimmte zum Beispiel der Versailler Vertrag 1919 eine Demilitarisierung des Rheinlands . Diese wurde aber 1936 von Adolf Hitler durch den Einmarsch deutscher Truppen aufgehoben.
Ebenso war im Morgenthauplan und im Potsdamer Abkommen eine Demilitarisierung Deutschlands vorgesehen. Wegen des Kalten Krieges kam es aber zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Siehe auch:
- Abrüstung