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debian free software guidelines

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Debian Free Software Guidelines

Die Debian Free Software Guidelines (Debian Richtlinien für freie Software, kurz DFSG) wurden vom Debian-Projekt aufgestellt, um zu entscheiden, ob eine Software-Lizenz "frei" ist. Die Open Source Definition basiert auf den DSFG und ist inhaltlich wie formell nahezu identisch. Ferner gibt es starke inhaltliche Gemeinsamkeiten zur Free Software Definition des GNU-Projektes.

Table of contents
1 Anforderungen
2 Auswirkungen auf die Debian-Distribution
3 Weblinks

Anforderungen

Die DFSG stellt folgende Anforderungen:

  1. Erlaubnis der unbeschränkten Weitergabe
  2. Verfügbarkeit des Quellcodes
  3. Erlaubnis die Software zu ändern und abgeleitete Werke zu erstellen.
  4. Als Kompromiss: Erlaubnis zur Weitergabe von Patcheses ist ausreichend
  5. kein Diskriminierung von Personen oder Personengruppen
  6. keine Beschränkung des Einsatzbereichs (z. B. kommerzielle Nutzung, Atomkraftwerk)
  7. kein Einschränkung bezogen auf andere Programme
  8. die Rechte der Lizenz gelten für alle
  9. deutlicher: die Lizenz muss unabhängig davon sein, ob die Software als Teil der Debian-Distribution weitergegeben wird oder nicht
  10. Beispiellizenzen sind die GPL, BSD, und Artistic

Auswirkungen auf die Debian-Distribution

In die Debian-Distribution wird nur Software aufgenommen, die diese Anforderungen erfüllt. Die maßgebliche Interpretation der DSFG wird durch die Abonnenten der Mailingliste debian-legel durchgeführt. Die Debian ftpmaster treffen die letzte Entscheidung, ob ein Software-Paket aufgenommen wird. Bei umstrittenen Lizenzen richten sie sich aber normalerweise nach der debian-legel Mailingliste.

Es gibt auch einen nicht-freien Bereich (genannt ?non-free?) auf den Debian-Servern, der zwar vom Debian-Projekt betreut wird, jedoch nicht Bestandteil der Distribution ist. In diesem Bereich landen Werke, zu deren Verbreitung Debian zwar die Erlaubnis hat, die jedoch die Debian-Richtlinien für freie Software nicht erfüllen. Dies ist dadurch zu erklären, daß es zur Zeit, als die besagte Richtlinien entstanden, noch keinen freien graphischen Browser gab. Seit der Zeit gab es immer wieder Bestrebungen, diesen Bereich abzuschaffen; insbesondere drängte das GNU-Projekt darauf.

Nach einer Änderung des Debian Gesellschaftsvertrags werden diese Richtlinien zukünftig nicht nur auf Computer-Programme, sondern auf alle Inhalte angewendet. Dadurch werden nach dem nächsten Release (Sarge) unfreie Firmware, Bilder und Dokumentationen in den nicht-freien Bereich verschoben werden müssen. Der Punkt ?Dokumentation? stellt ein besonderes Problem dar: Die GNU Freie Dokumentationslizenz erfüllt die DFSG nicht, da sie unter anderem unmodifizierbare Abschnitte erlaubt. Hierdurch landen ironischerweise diverse GNU-Dokumentationen zukünftig im nicht-freien Bereich.

Weblinks

  • debian-legal Mailingliste mit Archiv (englisch)
  • DFSG-FAQ-Entwurf (englisch)

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