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de interpretatione

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De Interpretatione

De Interpretatione bezeichnet eine Schrift des Aristoteles als Teil seines Organon.

Table of contents
1 Zum Zweck und Aufbau der Schrift
2 Zu Teil I : Bestandteile des Urteils
3 Zu Teil II : Sätze, Kontradiktorische und konträre Urteile

Zum Zweck und Aufbau der Schrift

In ihr wird das Urteil als Ganzes betrachtet, das die Beziehungen und Abwandlungen eines Gedankens ausdrückt. In diesem Traktat wird ferner die Bedeutung des Prinzips der Widerspruchsfreiheit als höchster wissenschaftlicher Ausgangsposition erörtert.

Diese Schrift umfaßt drei Teile:

Zu Teil I : Bestandteile des Urteils

Im ersten Teil definiert Aristoteles Wort, Rede und Wahrheit. Wörter sind Symbole für Vortsellungen, die in der Seele gebildet werden. Die Wörter können beiden Menschen verschieden sein, aber die Vorstellungen, die mit den Wörtern bezeichnet werden, und die Gegenstände, die in diesen Vorstellungen widergespiegelt werden, sind die gleichen.

Wörter sind wie Gedanken weder wahr noch falsch, solange sie nicht verbunden oder getrennt werden, weil "wahr und falsch nur in Verbindung oder Trennung bestehen". Eine Rede besteht aus Wörtern, aber nicht jede Rede beinhaltet ein Urteil, sondern nur "diejenige, in der etwas wahres oder falsches über eine Sache enthalten ist". Ein Wunsch ist z.B. zwar eine Rede, aber nicht wahr oder falsch.

Zu Teil II : Sätze, Kontradiktorische und konträre Urteile

Im zweiten Teil gibt Aristoteles Definitionen über das Wesen des Urteils. Zum Urteil gehören verschiedene Elemente: Nomen und Verb. Das Verb bezeichnet analog dem Nomen eine Vorstellung, hat aber im Unterchied zum Nomen einen Zeitbezug. Es bezeiht sich immer auf ein Anderes und hat daher keine selbständige Bedeutung. Verb und Nomen als Einheit bilden einen Satz, in dem ein Gedanke ausgedrückt ist. Nach Aristoteles gibt es folgende Urteile:

Wenn Behauptung und Verneinung einander gegenüberstehen, nannte er die Beziehung zwischen den Urteilen einen Widerspruch. Hier formulierte er auch den

  • Satz vom Widerspruch : Eine Kontradiktion (zwischen Urteilen) liegt vor, wenn man über ein und denselben Gegenstand und in ein und derselben Beziehung ohne Zweideutigkeit einander widersprechende Behauptungen aufstellt. Die genannten Voraussetzungen hob Aristoteles besonders hervor, wobei er die Sophisten im Auge hatte, die dieses Prinzip entstellen, wenn sie konträre Urteile auf den gleichen Gegenstand bezogen, ihn aber entweder zu verschiedenen Zeiten oder in verschiedenem Sinne verwendeten.

  • allgemeine, partikuläre und einzelne Urteile. Er schrieb: "Allgemein nenne ich das, was Vielem zugeschrieben werde kann, und einzeln das, mit dem man das nicht tun kann, so ist Mensch ein Allgemeines, aber Kallias ein Einzelnes''.

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