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DDR-Bürger

Der DDR-Bürger war ein Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik (kurz DDR).

Die DDR-Staatsbürgerschaft wurde von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt. Für sie waren die DDR-Bürger Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und hatten beim Betreten der BRD gesetzlichen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft derselben.

DDR-Bürger wurden umgangssprachlich auch DDRler oder Zonis (nach der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands) genannt. Der Begriff Ossi wurde erst nach der Maueröffnung gebräuchlich. Beide Begriffe werden teilweise abwertend oder scherzhaft verwendet und empfunden.

Ob es sich bei DDR-Bürgern um Ostdeutsche oder Mitteldeutsche handelt, ist ebenso Definitionssache (oft je nach politischem Standpunkt gegenüber der völkerrechtlich anerkannten Oder-Neiße-Grenze zu Polen), wie die Kategorisierung der Mecklenburger als Norddeutsche (natürlich bezeichnen sie sich selber als Norddeutsche).

DDR-Bürger setzten sich ethnographisch zusammen aus:

  1. Mecklenburgern
  2. Pommeranern
  3. Brandenburgern
  4. Ostberlinern
  5. Sachsen
  6. Schlesiern
  7. Sorben (Slawen)
  8. Thüringern

Dabei wurde den Sorben offiziell eine besondere ethnische Identität bzw. Förderung als nationale Minderheit zugestanden. In ihrer Selbstdarstellung legte die DDR hierauf stets einen besonderen Wert.

Daneben waren auch Angehörige anderer deutscher Volksgruppen DDR-Bürger, nämlich zugewanderte Flüchtlinge und Übersiedler. Nicht wenige DDR-Bürger waren zum Beispiel ursprünglich Westdeutsche, Westberliner oder Ostpreußen oder Sudetendeutsche.

Auch gab es eine Reihe Ausländer, welche die DDR-Staatsbürgerschaft erhielten. So zum Beispiel viele Chilenen.

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