Dämpfungskonstante
Die Dämpfungskonstante tritt bei der Dämpfung von physikalischen Ausgleichsvorgängen auf. Wenn das System wie beispielsweise im Falle von Schwingungen einem Ruhezustand zustrebt, heißt die Konstante auch Abklingkonstante.Ist dabei die Verringerungsrate proportional zur Größe bzw. bei Schwingungen zur Amplitude, so genügt der Zeitverlauf dem Gesetz
Die allgemeine Lösung ist die Exponentialfunktion
- ,
Abklingvorgänge treten auch beim radioaktiven Zerfall auf. Die Intensität ist proportional zur Stoffmenge, die durch die Strahlung abnimmt. Damit nimmt sie exponentiell ab. Statt der Abklingkonstante wird hier die Halbwertszeit tH angegeben. Dies ist die Zeit, nach der die Intensität auf die Hälfte abgenommen hat: