Chemikalienrecht
Das Chemikalienrecht wird in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich durch die unten genannten Gesetze und Verordnungen getragen. Weitere, hier nicht im Einzelnen genannte Vorschriften, decken spezielle Anwendungsbereiche ab.Sind derzeit die auf EU-Ebene erarbeiteten Richtlinien (EU-Richtlinie) auf eine Umsetzung in das jeweilige nationale Recht angewiesen, so ist seit geraumer Zeit ein einheitliches Chemikalienrecht für den gesamten EU-Bereich in Arbeit. Das dabei geplante so genannte REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Lieferanten usw.), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft.
Schätzungen besagen, dass von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. REACH soll hier Verbesserungen bringen, wird aber wegen der damit verbundenen hohen Kosten auch stark kritisiert.