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chemiewaffenkonvention

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Chemiewaffenkonvention

Die Chemiewaffenkonvention ist ein internationales Übereinkommen von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Es trat am 29. April 1997 in Kraft und verbietet die Entwicklung, die Herstellung, den Besitz, die Weitergabe sowie den Einsatz chemischer Waffen. Die Konvention sieht eine Reihe umfassender und konkreter Abrüstungsschritte vor. Mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, vorhandene Bestände zu deklarieren und bis zum Jahr 2012 sämtliche Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht zu vernichten.

Mit der Überwachung zur Einhaltung der Konvention ist die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) beauftragt. In einem so genannten "Verifikationsanhang" zum Übereinkommen sind die einzelnen Schritte zur Vertragserfüllung festgelegt. Bei Verstößen kann die OPCW sowohl die UN-Generalversammlung als auch den UN-Sicherheitsrat einschalten. Letzterer kann mit Sanktionen die Nichteinhaltung ahnden.

Kritiker sehen ein Überwachungsproblem in der erschwerten Kontrolle der Chemischen Industrie, da sich viele Stoffe generell zur Herstellung von Chemiewaffen eignen. Die Vereinten Nationen haben daher einen freiwilligen Hilfsfonds eingerichtet, der die Nutzung chemischer Produkte zu friedlichen Zwecken fördern soll. Chemische Waffen zählen neben den nuklearen und biologischen Waffen zu den so genannten Massenvernichtungsmitteln. Sie stellen ein großes Risiko für die Menschheit dar. Hinzu kommt, dass Chemiewaffen in den Händen von Terroristen leicht von diesen eingesetzt werden könnten.

Deutschland hat die Konvention 1994 ratifiziert, Österreich und die Schweiz zogen 1995 nach.

Insgesamt haben bis zum Juni 2004 164 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Einige Ratifizierungen stehen noch aus.

Weblinks

  • Unterzeichnerstaaten und Ratifizierungen
  • Durchführungsgesetz in Deutschland (pdf-Datei)]
  • Durchführungsgesetz in Österreich

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