Burgfrieden
Mit Burgfrieden wurde im Mittelalter das Friedensgebot bezeichnet, das in einer Burg bzw. in einer Stadt herrschen sollte. Absicht des Burgfriedens war es, Konflikten und Fehden unter den Bewohnern vorzubeugen bzw. diese zu verhindern.In der Neuzeit ist mit Burgfriede insbesondere das Stillhalten potenzieller Oppositionsparteien innerhalb eines kriegführenden Staates gemeint.
Ein bekannntes Beispiel dafür in Deutschland war die umstrittene so genannte Burgfriedenspolitik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) während des 1. Weltkriegs im Deutschen Reich.
Am 4. August 1914, also unmittelbar nach dem Ausbruch des ersten Weltkriegs, als in großen Teilen der deutschen Bevölkerung noch eine breite Kriegsbegeisterung vorherrschte, versammelte Kaiser Wilhelm II in Berlin die Vertreter aller im Reichstag vertretenen Parteien um sich und erklärte in einer Thronrede:
Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche! Zum Zeichen dessen, dass Sie fest entschlossen sind, ohne Parteiunterschied, ohne Stammesunterschied, ohne Konfessionsunterschied durchzuhalten mit mir durch dick und dünn, durch Not und Tod, fordere ich die Vorstände der Parteien auf, vorzutreten und mir das in die Hand zu geloben.
Die ansonsten zerstrittenen Parteien stellten für die Zeit des Krieges die öffentlichen Auseinandersetzungen ein und stimmten geschlossen für die Kriegskredite.