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bundeszollverwaltung

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Bundeszollverwaltung

Aufbau der Zollverwaltung

Verwaltungsstruktur und Aufgaben der deutschen Zollverwaltung

Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:

Oberste Verwaltungsstufe

Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.

Mittlere Verwaltungsstufe

Bundes-Mittelbehörden sind die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Oberfinanzdirektionen verwalten zugleich als Landes-Mittelbehörden auch die Ländersteuern (Besitz- und Verkehrsteuern). Die jeweilige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektionen koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden.

Siehe auch: Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Örtliche Verwaltungsstufe

Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter (mit Außenstellen). Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig.

  • http://www.bundesfinanzministerium.de
  • http://www.zollkriminalamt.de

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