Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist in Österreich zuständig für die amtliche Vermessung. Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Gegenstände:- Führung des Grundstückkatasterss in Österreich: Der Kataster ist die planliche Darstellung sämtlicher Grundstücke in Österreich und liegt flächendeckend in digitaler Form vor. Er dient als begleitendes Element zum Grundbuch.
- Schaffung und Erhaltung der amtlichen Vermessungspunkte (Lage- und Höhenfestpunkte): Lagefestpunkte, die als Ausgangspunkte für Grundstücksvermessungen dienen, müssen im besiedelten Gebiet in Abständen von ca. 700 bis 1200 m verfügbar sein.
- Führung des Digitalen Landschafts- und Geländehöhenmodells
- Erstellung der amtlichen österreichischen Landkarten: folgende Kartenwerke werden hergestellt und laufend weitergeführt:
- Österreichische Karte 1:50.000 (und in Vergrößerung 1:25.000)
- Österreichische Karte 1:200.000
- Österreichische Karte 1:500.000
- Orthophotos und Luftbildkarten
- Vermessungs- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsgrenze
- Führung des "Nationalen Metrologie Instituts" (NMI), welches Mess-Normale entsprechend dem SI-Einheitensystem zur Verfügung stellt.
- Pysikalisch-technischer Prüfdienst zur technischen Durchführung der Eichung und Prüfung von Messgeräten.
Grundlagen für die Arbeit des BEV bilden folgende Gesetze:
- Artikel 10 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes: Regelt die Zuständigkeit des Bundes bezüglich Grenzvermarkung, Vermessungswesen sowie Maße und Gewichte.
- § 845 ff des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches: Regelt die Festlegung von Grundstücksgrenzen
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Bodenschätzungsgesetz
- Liegenschaftsteilungsgesetz
- Staatsgrenzgesetz
- Vermessungsgesetz
- Vermessungsverordnung
- Vermessungsgebührenverordnung
- Maß- und Eichwesengesetz