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bundesamt fa r eich und vermessungswesen

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Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist in Österreich zuständig für die amtliche Vermessung. Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Gegenstände:
  • Führung des Grundstückkatasterss in Österreich: Der Kataster ist die planliche Darstellung sämtlicher Grundstücke in Österreich und liegt flächendeckend in digitaler Form vor. Er dient als begleitendes Element zum Grundbuch.
  • Schaffung und Erhaltung der amtlichen Vermessungspunkte (Lage- und Höhenfestpunkte): Lagefestpunkte, die als Ausgangspunkte für Grundstücksvermessungen dienen, müssen im besiedelten Gebiet in Abständen von ca. 700 bis 1200 m verfügbar sein.
  • Führung des Digitalen Landschafts- und Geländehöhenmodells
  • Erstellung der amtlichen österreichischen Landkarten: folgende Kartenwerke werden hergestellt und laufend weitergeführt:
    • Österreichische Karte 1:50.000 (und in Vergrößerung 1:25.000)
    • Österreichische Karte 1:200.000
    • Österreichische Karte 1:500.000
    • Orthophotos und Luftbildkarten
Die Landkarten werden mit unterschiedlichen Inhalten (mit Wegmarkierungen oder mit Straßenaufdruck) in gedruckter Form angeboten. In digitaler Form stehen sie auf Compact-Disc und im Internet zur Verfügung.
  • Vermessungs- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsgrenze
  • Führung des "Nationalen Metrologie Instituts" (NMI), welches Mess-Normale entsprechend dem SI-Einheitensystem zur Verfügung stellt.
  • Pysikalisch-technischer Prüfdienst zur technischen Durchführung der Eichung und Prüfung von Messgeräten.

Zur Durchführung der Aufgaben unterhält das BEV neben den zentralen Einrichtungen für die grundlegenden Aufgaben in Wien Aussenstellen in ganz Österreich. Diese werden als Vermessungsämter bzw. Eich- und Vermessungsämter (volle Funktionalität) oder als Informationszentren (nur für Parteienverkehr, Auskunftserteilung) geführt.

Grundlagen für die Arbeit des BEV bilden folgende Gesetze:

  • Artikel 10 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes: Regelt die Zuständigkeit des Bundes bezüglich Grenzvermarkung, Vermessungswesen sowie Maße und Gewichte.
  • § 845 ff des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches: Regelt die Festlegung von Grundstücksgrenzen
  • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Bodenschätzungsgesetz
  • Liegenschaftsteilungsgesetz
  • Staatsgrenzgesetz
  • Vermessungsgesetz
  • Vermessungsverordnung
  • Vermessungsgebührenverordnung
  • Maß- und Eichwesengesetz
Zusätzlich gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen Bestimmungen über das Vermessungswesen (Forstgesetz, Bodenschätzungsgesetz etc.) und über eichrechtliche Belange (Zeitzählgesetz, Fertigpackungsverordnung usw.)

Weblinks

  • http://www.bev.gv.at BEV

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