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bilaterale vertra ge zwischen der schweiz und der eu

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Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU

Die Bilateralen Verträge begründen die rechtliche Annäherung der Europäischen Union und der Schweiz.

Table of contents
1 Bilaterale Verträge I
2 Bilaterale Verträge II
3 EU-Beitritt
4 Weblinks

Bilaterale Verträge I

Nachdem sich die Schweizer 1992 gegen den Beitritt zum EWR entschieden hatten, obwohl sie Mitglied der EFTA waren und sind, begannen Ende 1993 die Verhandlungen zwischen Schweiz und EU über besondere Beziehungen. Die Schweiz verfolgte dabei das Ziel, die negativen wirtschaftlichen Folgen, die ihr aus dem Nichtbeitritt zum EWR erwuchsen, zu umgehen, andererseits aber die strittigen Punkte, die zur Ablehnung des Vertrages durch das Volk geführt hatten, auszuklammern.

Die Bilateralen Verträge I enthalten Regelungen zu folgenden Bereichen:

Ende 1998 wurden die Verhandlungen abgeschlossen, im Juni 1999 die Verträge selbst unterzeichnet. Im Sommer desselben Jahren wurden die Verträge mit überwältigender Mehrheit vom Schweizer Parlament (Nationalrat: 183 zu 11 Stimmen, Ständerat: 45 zu 0 Stimmen) gebilligt. Nachdem von zwei politischen Gruppen die Durchführung eines Referendums erzwungen wurde, fand dieses am 21. Mai 2000 statt.
Dabei stimmten bei einer Stimmbeteiligung von 48 % doch 67,2 % der Abstimmenden den Vorträgen zu; nur in den Kantonen Tessin (43,0 % Ja) und Schwyz (49,8 % Ja) lehnte eine Mehrheit die Verträge ab.
Am 16. Oktober 2000 hinterlegte die Schweiz die Ratifikationsurkunde. Die EU-Staaten hinterlegten ihre Ratifikationsurkunden zwischen dem 11. Juli 2000 und dem 13. Februar 2002, sodass die Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 in Kraft traten. Auch das Europäische Parlament hatte am 4. Mai 2000 zugestimmt.

Bilaterale Verträge II

Als Bilaterale Verhandlungen II werden die Verhandlungen bezeichnet, die die Schweiz über den Stand der Bilateralen Verträge I hinaus an die EU annähern sollen. Die materiellen Verhandlungen wurden am 19. Mai 2004 abgeschlossen. Die Verträge müssen nun noch paraphiert, unterzeichnet und ratifiziert werden. Dieser Prozess wird noch mindestens zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.

Einem Abschluss eines zweiten Vertragspaketes stand die EU-Kommission zunächst eher ablehnend gegenüber. Aufgrund von jeweils einseitigen Interessen der EU (Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung) und der Schweiz (Beitritt zum Schengener Abkommen und Lösung der aus den Bilateralen Verträgen I übrig gebliebenen offenen Fragen) einigte man sich auf weitere Verträge, die unter anderem beinhalten:

  • Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen und Dublin bzgl. Sicherheit und Asyl; dabei bleibt das Schweizer Bankgeheimnis unter allen Umständen gewahrt
  • Ausweiterung der Zusammenarbeit zur Aufklärung von Betrügen; allerdings gibt es auch hier Sonderkonditionen für die Schweiz
  • Abschluss der Verhandlungen über Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Medien, Bildung, Altersversorgung, Statistik und Dienstleistungen

EU-Beitritt

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, strebt formal nach wie vor den Beitritt zur Europäischen Union an. Über den Zeitraum der Erneuerung des Beitrittsgesuches besteht allerdings Unklarheit. Im Jahr 2000/2001 erhielt eine Initiative, die die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durchzusetzen versuchte, eine schwere Niederlage in der Schweiz. Es bleibt abzuwarten, ob und wann die Schweiz der Europäischen Union beitritt.

Weblinks

Homepage der Schweizer Regierung zu den Bilateralen Verträgen I
Homepage der Schweizer Regierung zu den Bilateralen Verträgen II

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