Bezugsrecht
Der Begriff Bezugsrecht wird in zwei verschiedenen Rechtsgebieten mit zwei verschiedenen Bedeutungen verwendet.
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2 Versicherungsrecht |
Das Bezugsrecht ist das Recht eines Aktionärs auf den Bezug von jungen (neuen) Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Durch das Bezugsrecht soll das prozentuale Verhältnis des Aktionärs am gezeichneten Kapital (Grundkapital) der Aktiengesellschaft (AG) erhalten bleiben. Beispiel: Wird das gezeichnete Kapital der AG von 50 Mio. auf 60 Mio. erhöht, so erhält jeder Aktionär für 5 alte Aktien eine neue (Bezugsverhältnis 5 : 1). Für jede alte Aktie erhalten die Aktionäre ein Bezugsrecht. Fehlen einem Aktionär Bezugsrechte, um eine junge Aktie erwerben zu können, muss er über die Börse die fehlenden Bezugsrechte kaufen. Nicht bei jeder Kapitalerhöhung gibt es notwendig Bezugsrechte. Die Aktionäre können bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung das Bezugsrecht ausschließen (3/4 Mehrheit in der Hauptversammlung). Es muss ausgeschlossen werden, wenn die AG Belegschaftsaktien ausgeben will bzw. wenn eine Wandelschuldverschreibung (Umtausch von Fremdkapital in Aktien am Ende der Laufzeit der Anleihe) aufgelegt wird.
Aktionäre, die nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, können ihre Bezugsrechte an der Börse verkaufen lassen. Die Bezugsrechte werden mindestens zwei Wochen an der Börse gehandelt. Damit besteht auch die Möglichkeit für neue Aktionäre sich an der AG zu beteiligen (Kosten dieser Beteiligung: Preis der jungen Aktie (= Ausgabekurs) + Preis der Bezugsrechte). Am letzten Tag des Bezugsrechthandels werden alle Bezugsrechte von den Aktionären verkauft, die an der Kapitalerhöhung nicht teilnehmen wollen.
siehe auch: Börsenkürzel
Der Wert eines Bezugsrechtes ergibt sich aus Angebot und Nachfrage an der Börse. Jedoch kann als Orientierung der Wert des Bezugsrechtes nach folgender Formel ermittelt werden:
BR: Bezugsrecht
Ka: Börsenkurs der alten Aktien
Kn: Ausgabekurs der neuen Aktien
BV: Bezugsverhältnis
BR = 1,50
Aktienrecht
Definition
Börsenhandel
Wert eines Bezugsrechtes
BR = (Ka) - (Kn) / (BV + 1)
Beispiel: Die alten Aktien werden zu 24 ? gehandelt. Die neuen Aktien werden zu ? 15 ausgegeben. Für je fünf alte Aktien gibt es eine neue Aktie:Ka = 24
Kn = 15
BV = 5 : 1
BR = 24 - 15 / (5/1 + 1)
In der Regel wird sich der Kurs des Bezugsrechtes an der Börse auf diesen Wert einpendeln. Neue Aktien werden meist zu einem niedrigeren Kurs als der derzeitige Börsenkurs der alten Aktien ausgegeben, um einen Anreiz zu geben, dass die Altaktionäre an der Kapitalerhöhung teilnehmen.