Bezirksverwaltung in Berlin
- Nach der Verfassung von Berlin (VvB) sind die Bezirke an der Verwaltung nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung zu beteiligen (Art. 50 VvB).
- In jedem Bezirk wird eine Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Sie wählt die Mitglieder des Bezirksamts (Art. 53 VvB).
- Die Bezirksverordnetenversammlung wird in allgemeiner, gleicher und direkter Wahl zur gleichen Zeit wie das Abgeordnetenhaus von den Wahlberechtigten des Bezirks gewählt (Art. 54 VvB).
Siehe auch: Berlin, Abgeordnetenhaus von Berlin, Verfassung von Berlin, Wahlen in Berlin, Liste der Orte in Berlin