Betriebsvermögensvergleich
Der Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ist für Kapitalgesellschaften und diejenigen, die von Gesetzes wegen verpflichtet sind Bücher zu führen, zwingend vorgeschrieben, kann jedoch auch von Kleinunternehmern oder Freiberuflern gewählt werden. Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch Doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Inventur voraus. Der Gewinn ergibt sich aus:Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
- Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
= Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn
- Privatentnahmen des Wirtschaftsjahres
- Privateinlagen des Wirtschaftsjahres
= Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung