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Betriebssportgemeinschaft

Betriebssportgemeinschaft (abgekürzt: BSG) steht als Begriff für den Zusammenschluss von Sportinteressierten eines Unternehmens oder einer Branche. Die Betriebssportgemeinschaft verfügt in aller Regel über keine eigene Rechtspersönlichkeit. In Ausnahmefällen ist eine BSG in Vereinsform anzutreffen. Es existieren zahlreiche solche Vereinigungen, häufig mit Unterstützung des Arbeitgebers, vor allem bei Unternehmen deren Philosophie eine ausgeprägte Sozialprägung aufweist.

In der DDR besaß praktisch jeder größere Betrieb eine solche Sportgemeinschaft. Sie stellten auch einen Großteil der Mannschaften in den Sportligen (z.B. beim Fußball).

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