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betriebliches ba ndnis fa r arbeit

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Betriebliches Bündnis für Arbeit

Die sog. Betrieblichen Bündnisse für Arbeit sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen auf bestimmte Rechte verzichten und erhalten dafür als Gegenleistung des Arbeitgebers eine Arbeitsplatzgarantie. Im Zentrum stehen die Senkung der Arbeitskosten und die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen. Es werden auch Themen verhandelt, die nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht der Mitbestimmung unterliegen, sondern dem Direktionsrecht der Unternehmensleitung oder der Regulierung durch die Tarifparteien. Das kann dazu führen, dass die Grenzen geltender Flächentarifverträge verletzt werden. Etwa wenn untertarifliches Arbeitsentgelt gezahlt wird. 1996 gab es den Fall der Firma Viessmann: Der Arbeitgeber drohte, man würde notfalls die Produktion nach Tschechien oder nach Polen verlagern: Daraufhin wurden drei unentgeltlichen Überstunden pro Woche vereinbart.

In 30 Prozent aller Betriebe soll es betriebliche Bündnisse für Arbeit geben, bei den Großunternehmen sogar für beinahe jedes zweite Unternehmen.

Die Gewerkschaften sehen betriebliche Bündnisse für Arbeit eher kritisch. Die CDU strebt an, betriebliche Bündnisse für Arbeit gesetzlich abzusichern.

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