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berlin ultimatum

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Berlin-Ultimatum

Am 27. November 1958 richtete sich die Sowjetunion unter Chrustschow mit einer Note an die Westmächte. Diese Note wird als "Berlin-Ultimatum" bezeichnet.

Grundlage für diese Note war die Aufkündigung des Viermächtestatus für Berlin und Deutschland als Ganzes durch die Sowjetunion.

In dieser Note forderte die Sowjetunion die Umwandlung West-Berlins in eine selbstständige politische Einheit zu einer so genannten "Freien Stadt", also unabhängig von BRD und DDR. Diese Forderung beinhaltete auch die Forderung nach einem Abzug der Truppen der Westalliierten und führte zu einer 3-Staaten-Theorie seitens der Sowjetunion. Die Sowjetunion stellte diese Forderungen, weil ihr eigentliches Ziel, die Vereinigung Berlins und anschließender Anschluss in die DDR, als nicht durchführbar betrachtet wurde.

Die Sowjetunion drohte, falls die Forderungen nicht innerhalb von 6 Monaten erfüllt würden, dass sie der DDR die staatliche Souveränität übertragen würden, und diese somit die Kontrolle über alle Verkehrswege nach West-Berlin hätte. Damit sollte versucht werden die Fluchtbewegung von Ost nach West über West-Berlin zu stoppen. Außerdem drohte die Sowjetunion mit einem Krieg, an dem sich alle Staaten des Warschauer Paktes beteiligen würden.

Von Seiten der Westmächte wurden im Gegenzug zum Berlin-Ultimatum die "drei Grundsätze" (three essentials) formuliert:

  1. Recht der Westmächte auf Anwesenheit in Berlin
  2. Recht der Westmächte auf Zugang zu Berlin
  3. Gewährleistung der Rechte und Lebensform der Westberliner durch Westmächte.

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