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ausschreitung

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Ausschreitung

Als Ausschreitungen (Singular ungebräuchlich) bezeichnet man eine gewalttätige Eskalation im Umfeld einer Versammlung (z.B. einer Demonstration oder eines Fußballspiels), die in massiver Weise die öffentliche Ordnung stört. In etwa synonym werden die Bezeichnungen Krawalle oder Straßenschlacht gebraucht.

Meist werden dabei zunächst aus der Masse heraus Straftaten gegen fremdes Eigentum begangen (z.B. durch Plünderung von Geschäften oder Brandstiftung an Autos). Die Gruppendynamik und das (nach rechtsstaatlichen Prinzipien gebotene) Eingreifen der Polizei führen dann häufig zu einer immer weiteren Eskalation, an deren Ende große Personen- und Sachschäden stehen.

Die aktive Beteiligung an Ausschreitungen erfüllt in der Regel als solche den Straftatbestand des Landfriedensbruchs.

Im Gegensatz zu politischen Unruhen finden Ausschreitungen meist spontan, kurzfristig und ohne konkrete Motivation statt und stoßen in der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Ablehnung.

Siehe auch: Erster Mai in Kreuzberg

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