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Ausländerkriminalität

Die Ausländerkriminalität ist ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von sog. Nichtdeutschen (im Sinne von Art. 116 GG) begangen werden.

Kriminalstatistischer Ansatz

Die soziostrukturelle und gesschlechtsspezifische Zusammensetzung anderer Ethnien und ihre demographisch divergierende Schichtung führt dazu, dass es nur zu einer bedingten Vergleichbarkeit zwischen der von Deutschen begangenen Kriminalität und der von Ausländern begangenen Kriminalität gibt. Als statistisches Artefakt bilden sich auch die Asylbewerberzahlen in der Kriminalstatistik ab, die regelmäßig zu einer sog. Überbelastung hinsichtlich der Kriminalität führen, da insbesondere von dieser Gruppe Straftaten nach §§ 92ff. Ausländergesetz und nach dem Asylverfahrensgesetz nur durch sie selbst begangen werden können (und nur bedingt, nämlich durch Beihilfe oder Anstiftung, durch Deutsche). Desweiteren war es bisher problematisch, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auch die Kriminalität derjenigen Nichtdeutschen erfasst wurde, die im Prinzip nichts mit der ausländischen Wohnbevölkerung zu tun hatte: Touristen, Durchreisende und Angehörige der Stationierungsstreitkräfte. Der Vergleich von Tatverdächtigenbelastungen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen ist daher nur bedingt möglich.

Geographisch lässt sich die Ausländerkriminalität fast ausschließlich auf die westliche Bundesrepublik mit Berlin eingrenzen, während die Ausländerkriminalität in den fünf neuen Bundesländern insbesondere in den grenznahen Regionen signifikant erhöht ist. Paradox erscheint es dagegen, dass dann gerade in diesen Bundesländern erhöht Übergriffe von Deutschen gegenüber Ausländern registriert werden.

Hierzu das Bundeskriminalamt: Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben häufiger in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden.

Soziologischer Ansatz

Die erhöhte Ausländerkriminalität wird durch mehrere Faktoren erklärt: Ausländer, insbesondere Asylbewerber, entstammen regelmäßig den unterprivilegierten Schichten. Auch verhindert die Sprache den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Sozialleistungen. Ferner besteht stets die Gefahr, dass es zu einer Ghettobildung kommt, wenn Ausländer wegen ihrer sozialschwachen Lage in Gegenden ziehen, die selbst ebenfalls sozialschwach sind und daher geringe Mietkosten aufweisen. Die Integration von Ausländern wird damit erschwert, wenn nicht sogar verhindert. Feststellbar ist ferner, dass Personen bei interethnischen Streitigkeiten (also zwischen Deutschen und Nichtdeutschen oder Ausländern unterschiedlicher Herkunft) eher geneigt sind, Anzeige zu erstatten. Dies erklärt zum Teil auch die höhere Kriminalitätsbelastung in der PKS. Häufig wird auch angeführt, dass eine andere Werteordnung zu erhöhter Kriminalität führen könne. Dem ist in der Hinsicht zuzustimmen, dass das Gesellschaftsgefüge in Deutschland eine westlich aufgeklärte und zugleich humanistische Entwicklung widerspiegelt, dadurch kann aber jedoch nur die erhöhte Kriminalität von Ausländern anderer Kulturkreise in bestimmten deliktsspezifischen Feldern erklärt werden.

Begriffsprobleme

Mit dem Beginn der Zuwanderungsproblematik hat sich der Begriff der Ausländerkriminalität im Bereich der Kriminologie als zu starr erwiesen. Eine erhöhte Kriminalitätsbelastung, die in ihren Problembereichen ähnliche Ausmaße annimmt, ist insbesondere bei Spätaussiedlern, also zugewanderten Deutschen aus den osteuropäischen Staaten zu beobachten. Als neuerdings verwendete Begriffe werden daher Migrantenkriminalität oder "Tatverdächtige mit Migrationshintergrund" gewählt.

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