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ausbildungsplatzabgabe

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Ausbildungsplatzabgabe

Eine Ausbildungsplatzabgabe ist in Deutschland als politisches Mittel zur Steuerung des Ausbildungsplatzangebots seit den 1980er Jahren in der Diskussion. Unter ihr versteht man eine Steuer oder Abgabe, die ein Betrieb an den Staat oder eine noch einzurichtende Stelle abführen muss, wenn der Betrieb nicht genügend Auszubildende beschäftigt. Das Geld, abzüglich des erforderlichen Verwaltungsaufwandes, soll der Subventionierung von Ausbildungsplätzen dienen.

Diese Diskussion nimmt regelmäßig an Intensität zu, wenn das Angebot an Ausbildungsplätzen knapp wird im Verhältnis zu ausbildungswilligen Jugendlichen (Ausbildungsquote), so auch 2003/2004.

In den Medien kursieren auch die Bezeichnungen Ausbildungsabgabe, Ausbildungsplatzumlage, Azubi-Abgabe, Ausbildungsumlage und Lehrstellenumlage.

Hintergrund

Blieben Anfang der 1990er Jahre noch regelmäßig mehr als 100.000 Ausbildungsplätze pro Jahr unbesetzt, so ist diese Zahl bis zum 30. September 2003 auf 14.840 gefallen. Diesen offenen Stellen standen 35.015 Lehrstellenbewerber gegenüber, die keine Lehrstelle gefunden haben. Es wird befürchtet, dass mit Eintritt der Schulabgänger des Jahres 2004 in den Arbeitsmarkt sich dieses Missverhältnis noch beträchtlich verschlimmern wird. Da viele Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Situation nur wenige oder gar keine Lehrstellen anbieten können, werden Überlegungen angestellt, ausbildende Betriebe gegenüber nicht ausbildenden besser zu stellen.

Ziel

Ziel einer Ausbildungsplatzabgabe ist es, durch einen finanziellen Anreiz mehr Unternehmen zur Ausbildung von Lehrlingen zu motivieren. Bei einer verstärkten Ausbildung in den Betrieben könnte auch die durch den Staat organisierte Ausbildung wieder zurückgefahren werden, zu der sich der Staat veranlasst sieht, um dem Manko an Ausbildungsplätzen entgegenzuwirken. So könnte auch das duale System der Berufsausbildung in Deutschland wieder gestärkt werden. Durch die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe könnten sich Unternehmen auch nicht mehr ohne eigene Nachteile aus der Ausbildung zurückziehen - sie würden dann zumindest die Ausbildung in anderen Unternehmen mitfinanzieren, von der sie schließlich auch profitieren.

Ausgestaltung

Die Idee ist, die Anzahl der benötigten Lehrstellen eines Jahres festzustellen und aufgrund dieser Zahl jedem Betrieb eine Quote zuzuweisen, die er ausbilden müsste. Hat ein Betrieb weniger Auszubildende, als dieser Quote entsprechen, so muss er entsprechend in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Aus diesem Fonds sollen dann die Betriebe unterstützt werden, die mehr Auszubildende eingestellt haben, als ihrer Quote entspräche. Zur Vermeidung von Härtefällen bei Kleinbetrieben soll diese Regelung nur für Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten gelten.

Bedenken

Neben den allgemeinen volkswirtschaftlichen Nachteilen, die Abgaben und Steuern mit sich bringen ist dieser Ansatz zur Steuerung des Ausbildungsplatzangebots ausgesprochen umstritten.

Kritiker der Umlage weisen darauf hin, dass eine solche Aktion zusätzlichen Verwaltungsaufwand seitens der beteiligten Behörden und aller Unternehmen bedeuten würde, der letztlich die Ausbildungskosten in die Höhe treibt. Im ersten Jahr nach der Einführung soll die Ausbildungsplatzabgabe demzufolge ein staatliches Haushaltsloch in Höhe mehrerer Milliarden Euro erzeugen. Schätzungen zufolge werden für die Erhebungen 700 bis 900 Mitarbeiter benötigt und jährlich zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 600 Millionen Euro führen (Stand 2004).

Daneben wird befürchtet, dass sich Unternehmen mit Hilfe dieser Regelung von der Ausbildung freikaufen und darauf vertrauen, dass andere Unternehmen und gegebenenfalls der Staat diese Ausbildung übernehmen. Dies könnte zur faktischen Aufhebung des dualen Bildungssystems in Deutschland führen, da der Staat in immer stärkerem Maße verpflichtet würde, die übrig gebliebenen Bewerber selbst in irgendeiner Weise auszubilden. Besonders Großkonzerne verfügen über die nötige Finanzkraft, sich von der Regelung freizukaufen. Dadurch schadet die Regelung tendenziell mittleren und kleinen Betrieben und trägt zur Monopolbildung bei.

Bisher ist auch vollkommen unklar, wie Unterschiede im Ausbildungsbedarf einzelner Branchen geregelt werden sollen, oder ob es hierfür überhaupt eine Regelung geben wird. Zudem bedeutet dieser Ansatz, dass regionale Unterschiede in der Ausbildungssituation ? in Bayern und Baden-Württemberg sind Ausbildungsstellen mangels Bewerbern unbesetzt, in Ostdeutschland überwiegen bei weitem die Bewerbungen ? dazu führen, dass die ohnehin strukturschwachen Regionen die Ausbildung in den stärkeren Regionen mitfinanzieren könnten.

Viele Wirtschaftsexperten befürchten, dass eine Ausbildungsplatzabgabe die Kosten für Unternehmen in Deutschland erhöhen und manche so zum Verlagern von Betriebsstätten bringen könnte. Dadurch würde die Zahl der Arbeitsplätze in Deutschland abnehmen.

Aktuelle politische Situation (seit März 2004)

Während die Gewerkschaften für eine Ausbildungsplatzabgabe sind, sind CDU und Unternehmerverbände strikt dagegen. Die SPD ist momentan über diese Frage zerstritten, allerdings ist die Umlage seit dem Kölner Parteitag 1996 Beschlusslage der Partei. Falls die Ausbildungsplatzabgabe eingeführt wird, wollen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein von dieser Regelung am liebsten ausgenommen werden. Dadurch würde die Einführung der Abgabe praktisch unmöglich.

Regionale Komponenten sind in den Bundesgesetz aber nicht vorgesehen, da dann der Bundesrat zustimmen müsste. Dort ist aber keine Mehrheit in Sicht.

Im März 2004 wurde bekannt, dass selbst die Gewerkschaften, die seit langem vehement für eine Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe eintreten, ihren eigenen Forderungen nicht gerecht werden. Bei einer Umfrage unter mehreren Gewerkschaften erreichte nur eine einzige mehr als die von den Gewerkschaften selbst geforderte Ausbildungsquote von 7%. Von den 4000 Beschäftigten der Gewerkschaft ver.di waren gar nur 16 Personen Auszubildende, was einer Quote von 0,4% entspricht; ein Sprecher von ver.di sagte gegenüber dem Spiegel, man zahle die Abgabe und unterstütze so die Ausbildung in den Betrieben. Auch hier zeigt sich also die Mentalität Verantwortung nach Möglichkeit abzugeben.

Am 1. April 2004 fand eine Bundestagsdebatte statt, die die Positionen verdeutlichte. Am 19. April 2004 forderte der SPD-Parteirat mit nur zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe. Politische Beobachter sind sich einig, dass es bei der Einführung der Abgabe in erster Linie um die Pflege der sozialdemokratischen Seele geht. Franz Müntefering, der die Abgabe noch vor 2 Jahren als unpraktikabel und bürokratisch abgelehnt hatte, hat nun indirekt sein politisches Schicksal mit der Durchsetzung des Gesetzes verknüpft.

Am 7. Mai 2004 wurde die Ausbildungsplatzabgabe im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement blieb der Abstimmung aus Protest fern. In der beschlossenen Form des Gesetzes ist es allerdings unklar, ob die Ausbildungsabgabe tatsächlich in Kraft treten wird, da einige Klauseln großen Interpretationsspielraum lassen. Es gilt darüberhinaus als unsicher, ob das Gesetz den Bundesrat passiert, da mehrere SPD-Ministerpräsidenten im Vorfeld die Abgabe strikt abgelehnt haben. Zwar sieht die Koalition das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig an; eine 2/3-Mehrheit der Länderkammer könnte das Gesetz jedoch trotzdem zu Fall bringen. Hierfür würde neben den CDU-geführten Ländern die Stimmen der Abgordneten aus NRW ausreichen. Schließlich gilt es noch als nicht unwahrscheinlich, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden könnte, da es zum einen umstritten ist, ob es der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zum anderen nach Ansicht von Experten wegen seiner vielen Ausnahmeregelungen gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung verstößt.

Siehe auch: Liste politischer Konzepte

Weblinks

  • tagesschau.de-Dossier: Ausbildungsplatzabgabe ? Sinn oder Unsinn?
  • Generation kann nix - Kommentar aus der "Welt"

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