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Auftragnehmer

Auftragnehmer ist ein Begriff, der in der deutschen Rechtssprache - nicht ganz präzis - bei verschiedenen Vertragstypen, etwa beim Dienstvertrag (eigentlich: Dienstherr und Dienstverpflichteter) oder Werkvertrag (eigentlich Unternehmer und Besteller), zur Bezeichnung derjenigen Vertragspartei verwendet wird, der von dem anderen Vertragspartner, dem Auftraggeber, bestimmte Leistungen übertragen wurden. So spricht man etwa vom Architekten oder vom Bauunternehmer beim Bauvertrag manchmal als "Auftragnehmer". Beim Vertragstyp des Auftrags heißt es im deutschen BGB hingegen nicht "Auftragnehmer", sondern "Beauftragter".

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