Arzneimittelzulassung
Die Arzneimittelzulassung ist eine hoheitliche, nationale Aufgabe der staatlichen Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge, da von der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von (zugelassenen) Arzneimitteln unmittelbar die Gesundheit der Bevölkerung abhängt. Eine dem nationalen Gesundheitsministerium unterstellte Fachbehörde prüft dabei genauestens, ob die z.B. von Pharma-Unternehmen eingereichten "Unterlagen" über die wie vorgeschrieben durchgeführten klinischen Studien vollständig und zufriedenstellend sind. Im Zuge der europaweiten "Harmonisierung" wurde bereits in den 90er Jahren eine "vereinfachte EU-Zulassung" eingeführt, so dass nicht mehr in jedem EU-Land extra die bürokratischen Hürden überwunden werden müssen.
Table of contents |
2 siehe auch 3 Weblinks |
Lipobay, klinische StudieKritik an den Schwächen randomisierter klinischer Studien
siehe auch