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arisierung

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Arisierung

Mit dem euphemistischen Begriff Arisierung bezeichneten die Nationalsozialisten die schrittweise totale Enteignung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus. Der Begriff bezieht sich auf die von den Nationalsozialisten propagierte Vorstellung einer imaginären "arischen Herrenrasse".

'Arisiert' wurden Unternehmen verschiedenster Art. Von einer Enteignung im heutigen Sinne - die nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf Grundlage von Gesetzen zulässig ist - kann auf keinen Fall gesprochen werden, eher schon von einem staatlich gefördertem Raubzug, der zudem kaum legal bemäntelt wurde.

Ab dem 1. Januar 1938 war Juden das Betreiben von Einzelhandelgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen untersagt. Im Herbst 1938 befanden sich von ehemals 100.000 Betrieben jüdischer Inhaber nur noch 40.000 in den Händen ihrer rechtmäßigen Besitzer. Mit der "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938 fanden die Arisierungen ihren Abschluss: die verbliebenen Betriebe jüdischer Inhaber wurden damit zwangsweise neuen nichtjüdischen Besitzern übergeben ("arisiert") oder aufgelöst. Die Erlöse wurden zugunsten des Deutschen Reiches konfisziert. Schmuck, Juwelen, Antiquitäten, Immobilien und Aktien mussten zu Preisen weit unter Marktwert zwangsweise verkauft werden oder wurden ebenfalls konfisziert. Für den jüdischen Eigentümer bedeutete dies den Ruin. Jüdische Arbeitnehmer wurden gekündigt, die Selbständigen unterlagen einem Berufsverbot.

Viele Unternehmen bzw. Unternehmensanteile wurden weit unter dem wirtschaftlichen Wert weiterveräußert. Einige davon - z.B. das Kaufhaus Hertie - spielten eine wichtige Rolle in den späteren Aufbaujahren der Bundesrepublik Deutschland und sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, das "deutsche Wirtschaftswunder" beruhe zum Teil auf geraubten Werten.

In einem erweiterten Sinn wurde der Begriff auch auf andere Bereiche ausgedehnt, z.B. auf das Kulturleben und bezeichnete in diesem Zusammenhang die Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Kulturschaffender und Wissenschaftler.

Siehe auch: Verstaatlichung, Nürnberger Gesetze

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