Arbitrage
Arbitrage (von lat Arbitratus, Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen) bezeichnet den Handel, der Preisunterschiede für gleiche Handlungsalternativen (Marktgegenstände) in verschiedenen Märkten zum Zwecke einer beabsichtigten risikoarmen Gewinnerzielung nutzt. Infolge der ausgleichenden Wirkung der Arbitrage passen sich die Preise in verschiedenen Märkten einander an, der Vorteil existiert nur zeitlich begrenzt.
Bei der praktischen Durchführung der Arbitrage kauft der Arbitrageur (meist unter Einsatz hoher Volumina) das billigere Instrument, bei (theoretisch) simultanem Verkauf des teureren Instruments, ohne dass es für ihn dabei zu nennenswerten Nettoausgaben kommt. Jede Arbitrage beruht hierbei auf dem ökonomischen "Gesetz des einheitlichen Preises" ("Law of One Price"), das für gleichwertige Handlungsalternativen gleiche Preise postuliert.
Table of contents |
2 Arbitrage und ihre ökonomischen Auswirkungen 3 Literatur 4 Weblinks |
Pankaj Ghemawat: The Forgotten Strategy. Wertpapier-ArbitrageArten der Arbitrage
Im Allgemeinen werden 4 Arten der Arbitrage unterschieden:
Arbitrage und ihre ökonomischen Auswirkungen
Der österreichische Wirtschaftswissenschaftler Joseph Schumpeter schuf den Begriff des wenig innovativen Arbitrage-Unternehmers, der im Gegensatz zum innovativen schöpferischen Unternehmer nichts neues schaffe. Die Möglichkeit des Erlangens von individuellem Wohlstand über die Ausnutzung von Preisdifferenzen binde volkswirtschaftliche Kräfte, die andernfalls in die innovative Neukombination von Produktionsfaktoren fließen würden.Literatur