Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote wird als Quotient aus der Anzahl der Arbeitslosen und des Arbeitskräftepotenzials einer Volkswirtschaft berechnet:
Die Aussagekraft der Arbeitslosenquote ist immer wieder umstritten. Insbesondere die Frage, ob als arbeitslos diejenigen gezählt werden, die arbeitslos gemeldet sind, oder nur diejenigen aus dieser Gruppe, die wirklich eine Arbeit anstreben und nicht aus anderen Gründen "formal" arbeitslos gemeldet sind. Wie hoch die zahlenmäßige Differenz zwischen beiden Gruppen ist, ist, je nach Definition von Arbeitslosigkeit, unterschiedlich hoch. Die Politik ist sich allerdings einig, dass die Arbeitslosigkeit im Trend zunimmt. Der Streit um die Definition hat daher nur politische und keine wirtschaftliche Bedeutung.
Rechtlich ist arbeitslos, wer Arbeit sucht und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zum Beispiel:
- Erwerbslose in Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
- Erwerbslose in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Erwerbslose, die bei Personal-Service-Agenturen (PSAs) beschäftigt sind
Die Meldung beim Arbeitsamt als Arbeitsloser ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und anderen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Daher melden sich auch Personen arbeitslos, die nicht oder nicht aktiv nach Arbeit suchen.
Früher ging man davon aus, die Arbeitslosenquote schwanke um einen unveränderlichen normalen Wert. Tatsächlich lässt sich in einigen Staaten ein arithmetischer Mittelwert bilden, von dem die Arbeitslosenquote mit der zyklischen Arbeitslosigkeit abweicht. In Deutschland und anderen Staaten steigt die Arbeitslosenquote jedoch seit den 1970er Jahren kontinuierlich an, wodurch die so genannte natürliche Arbeitslosenquote dort schwer zu bestimmen ist.
Siehe auch: Arbeitslosigkeit