Arbeitsentgelt
Entgelt
Das Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet.
Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das Gehalt eines Angestellten und den Lohn eines Arbeiters. Diese Unterscheidung hat jedoch heute sehr an Bedeutung verloren. Umgangssprachlich werden Lohn, Entgelt, Gehalt, und Vergütung gleichgesetzt.
Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (heute: Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz)beziehen sich stets auf beide Entgeltformen.
Der Bruttolohn bzw. Bruttogehalt stellt dabei den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag da. Davon werden diverse Beträge abgezogen, nämlich:
Zu beachten ist, daß für den Arbeitgeber über den Bruttolohn als "gesamten Entgeltbetrag" hinaus noch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben zu leisten sind, so daß der monatlich zur Erfüllung des Entgeltanspruches zu leistende Zahlbetrag - ohne Berücksichtigung sonstiger Nebenkosten - den Bruttolohn um rund 20 % übersteigt.
Grundsätzlich wird die Vergütung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag frei vereinbart. Dabei spielt die Marktsituation eine ebenso erhebliche Rolle wie die Fachkenntnisse des Arbeitnehmers, die Belastung am Arbeitsplatz, die Verantwortung die er trägt und die Arbeitsbedingungen unter denen er arbeitet.
Allerdings bilden zumindest für Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich von Tarifverträgen die in den Entgelttarifverträgen vereinbarten Vergütungen ein Mindestentgelt, das nicht unterschritten werden darf.
Das Entgelt ist in der Regel gemäß § 614 BGB im Nachhinein - also bei Monatsvergütung zum Monatsende - zu entrichten. Gelegentlich, aber immer seltener, finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen andere Fälligkeitszeitpunkte (z.B.: Monatsmitte)
Zu dem Grundgehalt können noch Zulagen wie z.B. Provisionen bei Außendienstmitarbeitern oder Weihnachtsgelder oder Urlaubsgelder kommen.
Häufig ist eine monatlich gleichbleibende Vergütung vereinbart.
Das Entgelt kann aber nach unterschiedlichen Grundlagen errechnet werden. Entsprechend gibt es den typischen Zeitlohn sowie die Leistungslohnarten Akkord- und Prämienlohn.
Zeitlohn: Bei dieser Art der Berechnung ist ausschließlich die Dauer der Arbeitszeit der Maßstab für die Entlohnung.
Akkordlohn: Hier gilt die Devise "Je höher die Arbeitsleistung, desto höher der Lohn"
Voraussetzungen:
Voraussetzungen: - Die Arbeitsgänge müssen sich in kleinste Einzelaufgaben
Garantierter Mindestlohn: Er entspricht dem Zeitlohn, hält sich an tarifliche Vereinbarungen und legt eine Normalleistung und einen Leistungsgrad von 100% zugrunde.
Akkordzuschlag: Dies ist ein prozentualer Zuschlag, der etwa 15 bis 25 % des Mindestlohnes ausmachen kann. Der Arbeitnehmer kann davon ausgehen, dass der Mindestlohn - unabhängig von seiner Leistung - immer gezahlt wird. Aus dem garantierten Mindestlohn und dem Akkordzuschlag wird der Akkordrichtsatz ( oder Grundlohn) ermittelt.
Prämienlohn: Durch die zunehmende Automatisierung des Fertigungsprozesses verliert der Akkordlohn immer mehr an Bedeutung. Die computergesteuerten Fertigungsmaschinen übernehmen einen Großteil der Arbeiten. An die Stelle des Akkordlohns tritt der Prämienlohn.
Der Prämienlohn berücksichtigt vor allem Leistungen qualitativer Art. Er wird gezahlt, wenn - Vorgabezeiten unterschritten werden
- die eingesetzten Betriebsmittel optimal ausgenutzt werden und
sich dadurch die Wartezeiten verkürzen.
- es gelingt, Energie oder Materialien zu sparen.
Begriff
Steuern und Sozialabgaben
Nach Abzug dieser Beträge spricht man vom Nettolohn/Nettogehalt. Dieser Begriff bezeichnet den Teil des Lohns, der effektiv ausgezahlt und damit sofort verfügbar ist.Bestimmung der Entgelthöhe
Fälligkeit des Entgeltes
Sonderbestandteile des Entgeltes
Formen der Entgeltberechnung
Zeitlohn: Wird ausschließlich nach Dauer der erbrachten Arbeitszeit berechnet.Bei der Bemessung wird von einer bestimmten Normalleistung ausgegangen, die in einer bestimmten Zeit erbracht werden kann. zerlegen lassen.
- Die Arbeitsgänge müssen sich regelmäßig wiederholen.
- Die Arbeitnehmer müssen die Produktionsmenge durch ihre
Arbeitsleistung beeinflussen können.
Aus den oben genannten Gründen besteht der Akkordlohn aus zwei Bestandteilen:
- die zulässige Ausschussquote unterschritten wird
Es wird ebenfalls eine Normalleistung zugrunde gelegt. Der Betrieb zahlt also einen Grundlohn (entweder als Zeit- oder als Stücklohn) und eine Vergütung, die leistungsabhängig ist. Diese Vergütung kommt jedoch nicht- wie beim Akkord- dem Arbeitnehmer voll zugute; sie wird vielmehr zwischen dem Betrieb und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Anteil des Arbeitnehmers heißt Prämie.