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Arbeitnehmerüberlassung

Unternehmen, die Arbeitskräfte an andere Unternehmen verleihen, nutzen die Arbeitnehmerüberlassung

Als weitere Begriffe werden auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genutzt.

Leiharbeit zeichnet sich durch ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Verleih- und Entleihfirma aus. Das heißt, dass der Leiharbeitnehmer bei einer Verleihfirma (Zeitarbeitsfirma) angestellt ist und dort über die "normalen" Arbeitnehmerrechte verfügt. Der Leiharbeitnehmer vollbringt seine Tätigkeiten im Gegensatz zu dem Normalarbeitnehmer allerdings nicht in der Entleihfirma, sondern wird von dieser an so genannte Entleih- bzw. Kundenfirmen ausgeliehen. In den Entleihfirmen wiederum haben die dortigen Vorgesetzten des Leiharbeitnehmers die Weisungsbefugnis über den Leiharbeitnehmer und die Verantwortung für den Arbeitsschutz.

Vorteil für das entleihende Unternehmen ist die Flexibilität. So müssen für Nachfragespitzen keine Arbeitskräfte gesucht und eingestellt werden. Bei Nachlassen der Nachfrage kann auf die Arbeitskräfte ohne Entlassungen verzichtet werden. Zwischen den Leiharbeitnehmern und den entleihenden Unternehmen kommt keinerlei vertragliche Bindung zustande. Grundlage für die Tätigkeit der Zeitarbeitsunternehmen ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Mittlerweile sind Leiharbeitskräfte in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten. 

Seit Beginn 2004 gibt es für die Zeitarbeitsbranche den ersten bundeseinheitlichen Tarifvertrag. Jetzt wird endlich geregelt, was an Mindestlöhnen gezahlt werden muss. So wird vielen "schwarzen Schafen" dieser Branche das Handwerk gelegt und Zeitarbeit hat die Chance sich zu etablieren. Auch die Überlassung von Mitarbeitern in das Bauhauptgewerbe (solange dort die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen eingehalten werden!) ist durch den Branchentarifvertrag geregelt. Die bisher beschränkte Einsatzdauer eines Mitarbeiters von nur einem Jahr in einem (Kunden)Unternehmen wurde ebenfalls überarbeitet. So kann der überbetriebliche Mitarbeiter solange in einem Unternehmen bleiben, wie er dort benötigt wird.

Die Unfallquote von Leiharbeitnehmer/-innen ist dreimal höher als in der Gesamtwirtschaft, da die Gefährdung zu Beginn einer Tätigkeit (unbekanntes Umfeld) besonders hoch ist und meist fehlt das Verantwortungsbewußtsein auf seiten der Entleihfirmen. Gefährliche und unbeliebte Tätigkeiten werden oft auf Leiharbeitnehmer übertragen.

In Deutschland sind die Leiharbeitnehmer bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen unfallversichert.

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