antwortbrief
AntwortbriefJeder Antwortbrief, mit dem man einer Behörde (wie z.B. der GEZ) oder einem Unternehmen eine von dieser Behörde oder diesem Unternehmen gewünschte oder angeforderte Information zukommen lässt, ist portofrei für den Absender, wenn dem Schreiben von der Behörde bzw. dem Unternehmen ein Umschlag mit der Aufschrift Antwort beiliegt.
Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sich auf dem Umschlag der Vermerk Bitte freimachen oder Freimachen, falls Marke zur Hand befindet.
Das Porto für den Brief trägt der Empfänger; es beträgt bei Antwortbriefen nur 0,35 ?.
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