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antikominternpakt

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Antikominternpakt

Der Antikominternpakt war ein Vertrag zwischem Japan und dem Deutschen Reich zur Bekämpfung der kommunistischen Internationalen (Komintern).

Er war der erste politische Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan und wurde auf Bestreben Japans am 25. November 1936 in Berlin vom japanischen Sonderbotschafter Vicomte Kintomo Mushanokoji und Joachim von Ribbentrop unterzeichnet. In einem geheimen Zusatzprotokoll sicherten sich die beiden Staaten Neutralität im Falle eines Angriffs der Sowjetunion zu.

Ohne das geheime Zusatzprotokoll zu kennen, traten 1937 Italien, 1939 Spanien,Ungarn und 1941 Finnland, Slowakei und Bulgarien dem Pakt bei.

Der Vertrag war von eher symbolischer Natur da sowohl das Deutsche Reich, als auch Japan 1936 international isoliert waren. Durch den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939 war dann auch zumindest das Zusatzprotokol hinfällig. Daraufhin verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Japan und dem Deutschen Reich, bis zum Dreimächtepakt (1940).

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