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antarktisvertrag

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Antarktisvertrag

Am 1. Dezember 1959 wurde der Antarktisvertrag mit Wirkung vom 23. Juni 1961 unterzeichnet und ist nach den Zusatzverträgen zum Schutz der antarktischen Umwelt von 1991 bis mindestens 2041 gültig.

Der Antarktisvertrag begründet das Antarktische Vertragssystem (Antarctic Treaty System) ein von der UNO unabhängiges internationales Vertragswerk.

Table of contents
1 Vertragsinhalt
2 Mitgliedsnationen
3 Weblinks

Vertragsinhalt

Artikel 1 das Gebiet darf ausschließlich friedlich genutzt werden; militärische Aktivitäten und Waffentests sind verboten, militärisches Personal und Ausrüstung kann jedoch für wissenschaftliche Forschung und andere friedliche Zwecke eingesetzt werden;
Artikel 2 die Freiheit der wissenschaftlichen Untersuchung und Kooperation soll fortbestehen;
Artikel 3 freier Austausch von Informationen und Personal in Kooperation mit den UN und anderen internationalen Organisationen;
Artikel 4 es werden keine territorialen Ansprüche diskutiert oder etabliert und für die Dauer des Vertrags sollen keine neuen Ansprüche angemeldet werden;
Artikel 5 nukleare Explosionen oder Entsorgung radioaktiven Abfalls sind verboten;
Artikel 6 Gegenstand des Vertrags sind alle Land- und Eisflächen südlich des 60. Breitengrades;
Artikel 7 Beobachter aus Vertragsstaaten genießen freien Zugang, einschließlich Luftbeobachtung, zu allen Gebieten, Einrichtungen und Ausrüstungen; alle Aktivitäten und der Einsatz militärischen Personals müssen im Voraus angekündigt werden;
Artikel 8 Beobachter und Wissenschaftler unterliegen der Rechtsprechung ihrer eigenen Staaten;
es sollen regelmäßige Konsultationstreffen zwischen den Mitgliedsstaaten stattfinden;
Artikel 10 die Mitgliedsstaaten sollen versuchen, alle Aktivitäten in der Antarktis zu unterbinden, die dem Vertrag widersprechen;
Artikel 11 möglicher Streit soll von allen betroffenen Parteien friedlich ausgetragen und notfalls vom Internationalen Gerichtshof entschieden werden;
Artikel 12-14 behandeln die Unterstützung, Interpretation und Ergänzung des Vertrags zwischen den beteiligten Nationen.

Mitgliedsnationen

Im August 2003 gibt es 45 Unterzeichnerstaaten, 27 Konsultativmitglieder (voll stimmberechtigt) und 18 assoziierte (nicht stimmberechtigte) Mitgliedsstaaten. Konsultativmitglied kann werden, wer dem Vertrag beigetreten ist und dauerhaft wesentliche Forschungen in der Antarktis betreibt.

Weblinks

  • Antarktisvertrag (deutsch)
  • Antarktisvertrag (englisch)

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